„Ich habe gar nicht darüber nachgedacht, dass ich mich strafbar mache“, bekannte die Schülerin im Prozess vor dem Amtsgericht Unna. An dem fraglichen Tag habe eine Leistungskurs-Klausur auf dem Plan gestanden. Sie habe unter Kopfschmerzen gelitten, ihr HNO-Arzt sei im Urlaub gewesen und da habe sie das Attest ihres Cousins, das sie schon längere Zeit zuvor eingescannt habe, entsprechend bearbeitet. Und als das Ganze aufgeflogen sei, habe sie sich erst zu sehr geschämt, um ihren Fehler zuzugeben. Daraufhin seien Schulkonferenz, die Sechs und der Ausschluss von der Fahrt nach Berlin gefolgt. Die Sache, das war der jungen Bönenerin mehr als deutlich anzumerken, war ihr nach wie vor höchst unangenehm.
Das finde ich schon krass.
Die Jugendrichterin bemerkte, dass sie der Vorfall etwas fassungslos mache, titulierte die Fälschung trocken als Mist und den Versuch, als 18-Jährige mit dem Attest eines Kinderarztes durchzukommen, als regelrecht dämlich. „Das finde ich schon krass“, kommentierte sie die Tat und betonte darüber hinaus, dass sich die Angeklagte an viele andere Mediziner hätte wenden können. Allerdings rechnete sie der Bönenerin das unumwundene Geständnis hoch an und wertete zudem zu deren Gunsten, dass sie bereits vonseiten der Schule sanktioniert wurde. Die junge Frau wurde zur Teilnahme an dem Kursabend „Spielregeln“ verurteilt. „Demnächst drei Mal nachdenken, was man macht“, so der Rat der Richterin.