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Setzen, Sechs! Gymnasiastin fälscht Attest und bekommt jede Menge Ärger

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Von: Sylvia Mönnig

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Durch Krankfeiern entsteht der Wirtschaft ein erheblicher Schaden.
Sobald sie nicht in der Schule erschien, musste sie sich also von einem Arzt krankschreiben lassen Symbolbild. © dessauer - Fotolia

Aus Angst, bei unentschuldigtem Fehlen ein „Ungenügend“ zu erhalten, fälschte eine Gymnasiastin aus Bönen ein ärztliches Attest. Die Täuschung bescherte der 18-Jährigen nicht nur die befürchtete Sechs und eine weitere, bittere Sanktion. Wegen Urkundenfälschung stand sie vor Gericht.

Bönen/Unna – Häufige Abwesenheit brachte der jungen Frau eine Attestpflicht ein. Sobald sie nicht in der Schule erschien, musste sie sich also von einem Arzt krankschreiben lassen. Und genau das tat sie am 16. Mai nicht. Sie sparte sich den Gang in die Sprechstunde und bearbeitete das Attest, das ein Mediziner ihrem kleinen Cousin ausgestellt hatte, sodass die Kopie auf den ersten Blick den Anschein erweckte, als sei es tatsächlich für sie. Der zweite Blick offenbarte aber bereits die Täuschung. Mit bösen Folgen: Die Klausur wurde mit null Punkten bewertet, an einer Stufenfahrt in die Hauptstadt durfte sie nicht teilnehmen, die Schule erstattete Strafanzeige.

Höchst unangenehm

„Ich habe gar nicht darüber nachgedacht, dass ich mich strafbar mache“, bekannte die Schülerin im Prozess vor dem Amtsgericht Unna. An dem fraglichen Tag habe eine Leistungskurs-Klausur auf dem Plan gestanden. Sie habe unter Kopfschmerzen gelitten, ihr HNO-Arzt sei im Urlaub gewesen und da habe sie das Attest ihres Cousins, das sie schon längere Zeit zuvor eingescannt habe, entsprechend bearbeitet. Und als das Ganze aufgeflogen sei, habe sie sich erst zu sehr geschämt, um ihren Fehler zuzugeben. Daraufhin seien Schulkonferenz, die Sechs und der Ausschluss von der Fahrt nach Berlin gefolgt. Die Sache, das war der jungen Bönenerin mehr als deutlich anzumerken, war ihr nach wie vor höchst unangenehm.

Das finde ich schon krass.

Die Jugendrichterin

Die Jugendrichterin bemerkte, dass sie der Vorfall etwas fassungslos mache, titulierte die Fälschung trocken als Mist und den Versuch, als 18-Jährige mit dem Attest eines Kinderarztes durchzukommen, als regelrecht dämlich. „Das finde ich schon krass“, kommentierte sie die Tat und betonte darüber hinaus, dass sich die Angeklagte an viele andere Mediziner hätte wenden können. Allerdings rechnete sie der Bönenerin das unumwundene Geständnis hoch an und wertete zudem zu deren Gunsten, dass sie bereits vonseiten der Schule sanktioniert wurde. Die junge Frau wurde zur Teilnahme an dem Kursabend „Spielregeln“ verurteilt. „Demnächst drei Mal nachdenken, was man macht“, so der Rat der Richterin.

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