Geständnis, Reue und Einsicht sprachen für die 61-Jährige. Dementgegen strafschärfend mussten sich die Vorbelastungen und das rasante Rückfalltempo auswirken. Sie wurde letztlich wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz zu vier Monaten Haft auf Bewährung, 18 Monaten Sperrfrist zur Erteilung einer Fahrerlaubnis und 200 Euro Geldbuße verurteilt.