Neue Verordnung gilt ab Mittwoch
Corona-Notbremse mit Test-Option für Kreis Unna angeordnet
Bönen/Kreis Unna – Das Land NRW ordnet für den Kreis Unna die „Corona-Notbremse“ an. Weil die 7-Tages-Inzidenz der Neuinfektionen seit drei Tagen in Folge über dem Wert von 100 liegt, gilt die „Notbremse“ ab Mittwoch. Der Kreis nutzt aber die so genannte Test-Option, damit unter anderem der Einzelhandel geöffnet bleiben darf.
In den vergangenen Tagen hatte sich der Kreis Unna auf die „Notbremse“ vorbereitet. „Wir haben eine einvernehmliche Entscheidung getroffen, dass wir Click & Meet weiter ermöglichen wollen“, betont Landrat Mario Löhr. Das bedeutet: Geschäfte, Kosmetikstudios etc. bleiben geöffnet und können mit einem Termin besucht werden. Neue Voraussetzung ist ein bestätigter Schnell- oder Selbsttest einer offiziellen Teststelle mit negativem Ergebnis, der nicht älter als 24 Stunden sein darf. Ein zu Hause ausgeführter Selbsttest ist nicht ausreichend. In Geschäften des täglichen Bedarfs (Supermarkt, Drogerie, Futtermittelhandel, Apotheke) und bei Friseuren sind weiterhin keine Schnelltests nötig.
Strengere Kontaktbeschränkungen
Mit der „Notbremse“ gelten auch wieder strengere Kontaktbeschränkungen: Kontakte sind nur zwischen einem Hausstand und maximal einer weiteren Person erlaubt. Kinder unter 14 werden nicht mitgerechnet. Eine Ausnahme gilt an Ostern vom 1. bis 5. April. In diesem Zeitraum dürfen sich alternativ auch zwei Hausstände mit maximal fünf Personen im öffentlichen Raum treffen. Kinder unter 14 sind auch hier nicht mitgerechnet.
Sporttraining teilweise mit Test
Da sich der Kreis entschieden hat, die Test-Option zu nutzen, gelten auch hier besondere Regeln. Rechtsgrundlage ist die aktuelle Allgemeinverfügung des Kreises in Verbindung mit der Coronaschutzverordnung. Danach ist Sport für Kinder bis 14 Jahre weiter möglich – allerdings ist auch hier ein negativer tagesaktueller Schnelltest nötig. Liegt der vor, dürfen bis zu 20 Kinder plus bis zu zwei Ausbildungs- oder Aufsichtspersonen zusammen Sport treiben. Die Testpflicht gilt erst ab dem Schulalter, das heißt jüngere Kinder dürfen auch ohne negativen Schnelltest trainieren.
AHA-Regeln und Tests
Kreis-Gesundheitsdezernent Uwe Hasche unterstreicht, dass ein großer Teil der Infektionen im privaten Bereich stattfindet: „Das sehen die Kollegen in der Kontaktverfolgung tagtäglich.“ Um die dritte Welle in den Griff zu kriegen, komme es daher entscheidend auf jeden einzelnen an. „Bitte halten Sie sich an die bestehenden Regeln, an die Kontaktbeschränkungen, tragen Sie medizinische Masken, halten Sie Abstand und nutzen Sie die Testmöglichkeiten“, appelliert Hasche an die Bürger.
60 Testzentren im Kreis
Dass der Kreis Unna die Notbremse mit Test-Option nutzen kann, ist möglich, weil im Kreis flächendeckend rund 60 Schnelltest-Zentren eingerichtet wurden. Weitere befinden sich im Aufbau. Hier werden im Kreis Schnelltests angeboten: www.kreis-unna.de/schnelltest.