Landrat verschärft die Coronaregeln
Kreis Unna: Kneipe zu um 1 Uhr, Fußballspiele verboten, Straßenplausch maximal zu fünft
Jetzt gilt’s auch im Kreis Unna: Sperrstunde von 1 bis 6 Uhr, auf der Straße keine Grüppchen mit mehr als fünf Personen und daheim keine Feier mit mehr als 25 Gästen.
Bönen/Kreis Unna – Dies und mehr hat der Landrat am Mittwochnachmittag an der Verfügung verschärft, mit der er zum vergangenen Wochenende noch mit längerem Zügel darauf reagiert hat, dass der Kreis Unna wegen steigender Infektionszahlen Risikogebiet geworden ist. Die Anordnungen gemäß der Coronaschutzverordnung wurden sogleich veröffentlicht und gelten somit ab Donnerstag, 15. Oktober.
Spieler infiziert: Fußball Risikofaktor
Damit ist weiterhin auch der Spielbetrieb in den Fußballligen untersagt. Die Infektionsfälle in den Mannschaften - in Bönen hat es bekanntlich die Spielvereinigung erwischt - zeigten, dass die Kontaktsportart Fußball ein besonderes Infektionsrisiko darstelle, heißt es in den Erläuterungen. In den anderen Disziplinen müssen die Sportler weiter die Hygieneauflagen einhalten. Unter diesen Auflagen ist den Fußballern das Training weiterhin gestattet, nicht aber der Spielbetrieb auf den heimischen Anlagen. Mit Blick auf die Auswärtsspiele erneuert der Kreis den dringenden Appell, auf jegliche sportliche Begegnung im Umland zu verzichten. Das Verbot der Fußballspiele gilt zunächst bis Sonntag, 25. Oktober, die übrigen Festlegungen sind zunächst bis zum 31. Oktober befristet.
Kontakte in Schule und Kita reduzieren
Schülern und Lehrern weiterführender Schulen wird empfohlen, was schon gängige Praxis ist: im Gebäude und den Klassenzimmern grundsätzlich eine Maske zu tragen. Differenzierungsunterricht und wechselnde Kursbesetzungen soll es nicht mehr geben, sondern möglichst in festen Gruppen unterrichtet werden, sofern dies in der Schule geschieht. Alles andere solle im Distanzunterricht erfolgen, auch das war vor Ferienbeginn schon auf dem Weg. Die Kitas werden aufs Neue angehalten, feste Betreuungsgruppe zu bilden.
Sperrstunde und Auflagen für Feiern daheim
Weil es Gäste zu später Stunde und zunehmenden Alkoholkonsum mit den Hygieneregeln erfahrungsgemäß nicht mehr so genau nehmen, gilt nun kreisweit ein Verkaufsverbot für Alkohol von 1 bis 6 Uhr. Das soll auch „Kneipen-Hopping“ in die Nachbarschaft unterbinden. Die Zeiten erschienen angesichts des real existierenden Nachtlebens im Kreis verhältnismäßig, heißt es dazu. Wer privat etwas zu feiern hat, ist gut beraten, sich die Regeln genau anzusehen. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von 2500 Euro. Wer 25 bis maximal 50 Gäste empfangen will, muss das drei Tage vorher beim Ordnungsamt anmelden.