Noch immer sei Corona aber für die Städte und Gemeinden eine finanzielle Belastung, die Mehraufwendungen wirkten sich auf deren Haushalte aus, gibt NRW-Ministerin Ina Scharrenbach an. „So ist beispielsweise in den Gesundheits- beziehungsweise Ordnungsämtern noch immer ein erhöhter Personaleinsatz zu verzeichnen“, sagt die Christdemokratin.
Die Gemeinde Bönen geht nach eigenen Angaben in diesem Jahr konkret von einer Belastung in Höhe von circa 900 000 Euro aus. Der größte Teil resultiert demnach aus Mindererträgen bei den Anteilen an der Einkommensteuer, und ungefähr 94 000 Euro sind Kosten für zusätzliche Reinigungsleistungen in den öffentlichen Gebäuden.
Seit Ausbruch der Pandemie musste die Gemeinde ebenfalls mehr für Personal ausgeben, um die Durchsetzung der Schutzmaßnahmen, wie die Quarantänen, zu überprüfen. Außerdem wurden Impfaktionen und Aufholprogramme an den Schulen durchgeführt. Dazu kamen Ausgaben für Hygienemaßnahmen, Ausschreibungen, Luftfilter und Weiteres. Insgesamt wurden für 2022 rund 2,7 Millionen Euro coronabedingte Mindererträge oder Mehraufwendungen im Bönener Haushalt isoliert, heißt es aus dem Rathaus.
Dazu ist die Gemeinde nach dem „Gesetz zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie und dem Krieg gegen die Ukraine folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte“, kurz „NKF-CUIG“, verpflichtet. Dieser „Bilanzierungskniff“ soll dazu beitragen, dass die Kommunen wegen der Pandemiekosten und der Folgen des Krieges nicht in die Überschuldung rutschen.
Das gilt gleichfalls für die kommenden Jahre bis 2025. Dann muss sich die Gemeinde entscheiden, ob sie die aufsummierten Mehraufwendungen direkt aus dem Haushalt ausbuchen möchte oder den Betrag maximal 50 Jahre lang abschreibt. Das würde allerdings bedeuten, die finanzielle Last den kommenden Generationen aufzubürden.