Nach langen Diskussionen über die geplanten Änderungsideen für die Neugestaltung der Satzung zur Erhebung von Elternbeiträgen für den Besuch von Kitas sowie für die Inanspruchnahme von Kindertagespflege, hat der Kreis nun eine neue Vorlage erarbeitet. „Die baut eine neue Struktur auf, die eine entsprechende Umsetzung in die Wege leiten möchte, die eine Finanzierung durch die Kommunen deutlich unterstützen kann“, leitete im jüngsten Jugendhilfeausschuss (JHA) der Vorsitzende Norbert Enters die Diskussion ein.
„Das Thema Elternbeiträge spaltet die Gesellschaft“, räumte Sozialdezernent Torsten Göpfert ein. „Man kann dafür oder dagegen sein, sich als Eltern überlastet oder unterfordert fühlen. Wichtig ist, dass die Verwaltung an dieser Stelle keinen Glaubenskrieg anzetteln will, sondern geltendes Recht umsetzt. Das besagt, dass Elternbeiträge für diese Dienstleistung erhoben werden können. Solange es den Kommunen so dreckig geht, und sie das finanzieren müssen, was wir als Jugendamt für sie erledigen, muss man auch darüber reden, wie die Beitragssatzung von Zeit zu Zeit weiter entwickelt werden kann.“
Tatsächlich ist es zehn Jahre her, seit Elternbeiträge zum letzten Mal der Kostenentwicklung angepasst wurden. Das habe auch die Politik verschlafen, räumten Jan-Eike Kersting (CDU), Heike Gutzmerow (SPD) sowie Andreas Wette (FDP) ein. „Ich kann den Unmut der Eltern verstehen“, sagte Wette, und Gutzmerow räumte ein: „Da müssen wir uns auch an die eigene Nase fassen und für die Zukunft die Entwicklung im Auge behalten.“
Lange Zeit hätten die Eltern davon profitiert, dass die Elternbeiträge stabil blieben, jetzt lasse sich ein größerer Kostensprung in Höhe von zehn Prozent nicht mehr vermeiden. Das machten nicht nur gestiegene Verbraucher- und Energiepreise unabdingbar, sondern auch gesetzliche Veränderungen in den letzten Jahren mit dem Gesetz zur frühen Bildung und Förderung von Kindern (Kinderbildungsgesetz, Kibiz).
Neben einer Beitragserhöhung um zehn Prozent sollen auch die Einkommensstufen verändert werden. Zur Reduzierung des Verwaltungsaufwands wurde die erste Einkommensstufe auf 20 000 Euro angehoben, da die Elternbeiträge bis zu diesem Einkommen erlassen werden, da sie unter den sozialhilferechtlichen Satz fallen.
Eine Änderung der Einkommensstufen zwischen 32 000 und 80 000 Euro schlug Jan-Eike Kersting vor: Die JHA-Mitglieder folgten schließlich seinem Vorschlag, statt der vom Kreis vorgeschlagenen 1000-Euro-Schritte die kleineren 6000-Euro-Abstufungen beizubehalten. Die Vorlage für den Kreistag am 28. März wird dahingehend geändert.
Bislang enden die Einkommensstufen bei 100 000 Euro, jedoch findet sich in dieser Einkommensstufe mittlerweile eine große Zahl an Beitragszahlern. Hier sollen weitere Beitragsstufen eingeführt werden. Als maßgebliches Einkommen zählt das gesamte Bruttojahreseinkommen plus steuerfreie Einkünfte plus Unterhaltsleistungen für Kinder.
Eine jährliche Erhöhung der Elternbeiträge ist angedacht, um künftig eine stetige, aber moderate Beitragsanpassung zu gewährleisten.
Einig war sich die Politik auch bei der Ablehnung der Geschwisterkinderregelung. Ursprünglich sah die vor, dass ein zweites Kind mit 25 Prozent des einkommensabhängigen Elternbeitrags zu Buche schlägt. Das lehnten die Vertreter aller Fraktionen jedoch ab. Die Vorlage wird auch hier noch einmal entsprechend geändert. Das dritte Kind ist ohnehin kostenfrei.
Die Beitragsfreiheit für die letzten beiden Jahre in einer Kinderbetreuungseinrichtung bleibt von den angestrebten Änderungen allerdings unberührt. Sie ist im Kibiz rechtlich vorgegeben.