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Neue Lockerungen besiegeln das Ende der Teststellen

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Von: Kira Presch

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Mann erhält Corona Test
Nur noch wenige Menschen lassen sich in den Testzentren testen. Bisher war der Testnachweis Voraussetzung für den Besuch von Krankenhäusern und Pflegeheimen. Das fällt jetzt weg. © Kay Nietfeld

Kurz vor Weihnachten lockert die Landesregierung die coronabedingten Besuchsvorschriften für Pflegeheime und Krankenhäuser. Ab 23. Dezember werden keine gesonderten Testnachweise von Teststellen mehr benötigt. Es reicht ein negativer Selbsttest. Was bedeutet das für die Teststellen in der Gemeinde?

Bönen – Derzeit bieten noch zwei von ursprünglich vier Stellen in Bönen die Testung an: die Bären-Apotheke und „Bönen Testet“. Angesichts der Lockerungen fragt sich: Wie lange noch?

Ab 23. Dezember reicht ein einfacher Selbsttest zu Hause. Fällt der negativ aus, steht einem Besuch im Krankenhaus oder in einem Pflegeheim nichts im Wege. In Zweifelsfällen oder bei Symptomen können Einrichtungen jedoch einen Kontrolltest durchführen lassen. Die Regelungen der Coronaschutzverordnung und der Test- und Quarantäneverordnung sind bis zum 31. Januar verlängert worden.

Am 28. Februar ist Schluss

Für die Testzentren, die zu Beginn der Pandemie extra zum Zweck der Testung gegründet worden waren, könnte das jetzt das Aus bedeuten, denn nun besteht kein Grund mehr, sie aufzusuchen. Den Unternehmen wird damit die Existenzgrundlage entzogen. Inzwischen kritisieren erste Betreiber, dass die Branche davon völlig überrumpelt worden sei. Man habe Personal und Material eingeplant und könne nun praktisch dichtmachen. Auf jeden Fall werde es ab 23. Dezember deutlich weniger Kunden geben.

Der Bund hatte bereits am 25. November die Vergütung für Teststellen erneut abgesenkt und die Testgründe weiter eingeschränkt, so das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS). Zudem sei mit der letzten Änderung der Testverordnung vom Bund bereits deutlich gemacht worden, dass die Bürgertestung zum 28. Februar 2023 ausläuft und keine weitere Verlängerung der Finanzierung erfolgen wird.

Die Teststellen werden voraussichtlich Ende Februar schließen müssen, wenn sie sich nicht über Selbstzahlertests finanzieren können. Aktuell gibt es landesweit noch 3994 aktive Teststellen, die Anzahl geht aber kontinuierlich zurück.

Besucher im Testzentrum Bönen Testet
Für Testzentren wie „Bönen Testet“ wird es jetzt eng: Ab 23. Dezember ist kein Testnachweis mehr nötig für den Besuch im Krankenhaus oder im Pflegeheim. © Robert Szkudlarek

Teststelle „Bönen Testet“

In der Gemeinde betreibt Nuray Fidan an der Bahnhofstraße 41a „Bönen Testet“. „Es gab Zeiten, da haben die Menschen Schlange gestanden für einen Test“, sagt er. „Inzwischen sind die Zahlen spürbar zurückgegangen.“ Auch er merke die Einbrüche durch die neue Verordnung. Überrumpelt von der neuen Verordnung fühlt er sich nicht. „Als die 3 Euro für den Selbsttest eingeführt wurden, sind schon weniger Menschen zum Testen gekommen.“ Nuray Fidan wird vorerst weitermachen und Schnelltests in seinen Räumen anbieten, versichert er. Wie es nach Februar 2023 weiter geht, das könne er noch nicht sagen.

Bären Apotheke

Anders ist die Situation bei Bettina Siegert in der Bären-Apotheke an der Bahnhofstraße schräg gegenüber dem Testzentrum. Denn hier sind Schnelltests nur ein kleiner Teil des Service, den die Apotheke ihren Kunden anbietet, und damit ist der Wegfall nicht existenzbedrohend. Die Nachfrage sei spürbar zurückgegangen, heißt es aber auch hier.

Und mit der neuen Regelung, dass ab 23. Dezember Testnachweise weder für den Besuch einer Klinik noch eines Altenheims vorgelegt werden müssen und sich auch niemand mehr freitesten muss, wenn er positiv ist, rechnet man hier mit weiterem massiven Rückgang der Testnachfrage. „Wir werden bis Ende des Jahres noch Tests anbieten und danach unseren Service einstellen“, so Mitarbeiterin Tatjana Zimmer. „Denn kaum jemand wird 9,50 Euro für einen Schnelltest bei uns zahlen, wenn er den Selbsttest für 2,50 Euro kaufen kann.“

Bettina Siegert in der Bären Apotheke
Inhaberin Bettina Siegert wird in der Bären Apotheke den Schnelltest bis Ende Dezember anbieten. © Kröger

Freiwillige Tests

Laut MAGS sieht die geltende Regelung auch weiterhin vor, dass Besucher von Krankenhäusern, Pflegeeinrichtungen und Justizvollzugsanstalten einen Bürgertest für den Zugang zu diesen Einrichtungen freiwillig machen können. Sie haben aber auch die Möglichkeit, einen Selbsttest zu machen. Insbesondere an den Feiertagen, an denen nicht alle Teststellen durchgängig geöffnet haben, besteht damit ein niedrigschwelliger Zugang zu den Einrichtungen, wobei der Bürgertest nach wie vor kostenlos ist, der Selbsttest aber selbst finanziert werden muss.

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