Noch sind nicht alle bei den Kommunen gemeldet, die vor dem russischen Angriffskrieg in den Kreis Unna geflohen sind, schätzen die Verwaltungen. Viele Zufluchtsuchende sind zunächst privat bei Freunden, Verwandten oder Bekannten untergekommen und haben sich bisher nicht in den Bürgerbüros oder Rathäusern gemeldet. Auch ohne Aufenthaltsgenehmigung oder Visum dürfen sich Ukrainer mit einem biometrischen Pass nämlich 90 Tage in Deutschland und im gesamten Schengen-Gebiet aufhalten. Um jedoch Leistungen nach dem Asylbewebergesetz zu bekommen, müssen sie sich unbedingt in den jeweiligen Kommunen registrieren lassen.
Dort bekommen sie dann unter anderem eine Fiktionsbescheinigung, mit der sie ihr vorläufiges Aufenthaltsrecht nachweisen können. Die Bescheinigung oder entsprechend einen Aufenthaltstitel sollte ebenso wie der Ausweis und der Bewilligungsbescheid nach dem Asylbewerberleistungsgesetz zum Erstgespräch mit in die Geschäftsstellen des Jobcenters gebracht werden.
„Die registrierten Flüchtlinge bekommen alle ein Schreiben von den jeweiligen Kommunen, dass diese Geldleistungen beendet werden und sie stattdessen Arbeitslosengeld II beantragen können“, erklärt Antonia Mega.
Der Antrag und der dazugehörige Kurzfragebogen sowie ein Hinweisschreiben in russischer und ukrainischer Sprache können die Geflüchteten vorab auf der Internetseite www.jobcenter-kreis-unna.de aufrufen. Die lässt sich übrigens gleichfalls in ukrainischer Sprache darstellen. Die Sprache kann über den Pfeil links oben ausgewählt werden.
Den Kurzfragebogen sollten die Antragsteller laut Jobcenter zum ersten Gespräch mitbringen, ausgefüllt in lateinischer Sprache, wenn das möglich ist. Die Mitarbeiter des Jobcenters unterstützen dann bei Bedarf beim Ausfüllen des Antrags auf Arbeitslosengeld II. Sollte es bei der Datenaufnahme vor Ort oder beim Antrag sprachliche Probleme geben, könne das Jobcenter-Team auf eine Dolmetscher-Hotline zurückgreifen, berichtet Antonia Mega.
Bis das Jobcenter am 1. Juni die Betreuung der Menschen aus der Ukraine übernimmt, haben sie die Möglichkeit sich bei der Agentur für Arbeit beraten zu lassen. Dort gibt es zum Beispiel Informationen zu Sprachkursen und Hilfe bei Bewerbungen. „Sobald ihre Daten vorliegen, können sie vermittelt werden“, erklärt Antonia Mega außerdem. Andersherum können sich Arbeitgeber an die Arbeitsagentur wenden, wenn sie Interesse an ukrainischen Mitarbeitern haben. Ab Juni vermitteln auch die Jobcenter-Mitarbeiter die ukrainischen Arbeitskräfte.