Er forschte nach und fand den wahren Besitzer, bei dem es sich um den späteren Angeklagten aus Bönen handelte. Er gab ihm die Jacke, suchte seine eigene und rechnete nicht mit dem Ärger, den es kurz darauf geben würde. Denn offenbar stellte der Bönener fest, dass 100 Euro aus seiner Geldbörse fehlten und aus seiner Sicht konnte es sich bei dem Dieb nur um den Kamener handeln, der ja seine Jacke sogar angehabt hatte. Er stellte ihn zur Rede und beschimpfte ihn, es wurde hitzig, und letztlich schlug er so zu, dass sein Opfer eine zweifache Unterkieferfraktur erlitt. Die Folge für den betroffenen Kamener: drei Tage Klinik, drei Wochen Flüssigkost und bösartige Schmerzen über Monate hinweg.
Vor Gericht schilderte der angeklagte Bönener die Hintergründe des Streits, beschrieb, wie sie letztlich voreinander standen, in der alkoholgeschwängerten Atmosphäre von anderen Gästen angestachelt wurden, sie irgendwann aufeinander geschubst wurden und er dann zuschlug. Und es könne gut sein, dass er dazu auch noch beleidigend geworden sei.
Auch gab er an, sich bei dem Geschädigten bei einer zufälligen Begegnung vor einigen Wochen bereits entschuldigt zu haben. Das bestätigte der betroffene Kamener kurz darauf im Zeugenstand und zeigte auf seine ganz eigene Art Größe: „Ich habe mich darüber gefreut, dass er sich entschuldigt hat. Dass er, auf gut Deutsch, die Eier in der Hose hatte.“ Auch gab er an, dass es gut sein könne, dass sie geschubst worden seien.
Die schwere Verletzung und eine einschlägige Eintragung im Strafregister standen am Ende dem Geständnis ohne Beschönigungen, der Entschuldigung im Vorfeld der Verhandlung und der Enthemmung durch den Alkohol gegenüber. Der Angeklagte wurde verurteilt, an einem sechsmonatigen Anti-Aggressions-Training teilzunehmen.
Zuvor fand die Jugendrichterin deutliche Worte: „Das geht gar nicht.“ Jemand anders könne das Geld geklaut oder er selbst könne es verloren haben. „Sie haben kein Recht zuzuschlagen“, sagte sie.