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Angeklagter Bönener sieht sich als „Opfer infamer Lügen“ und streitet sexuelle Belästigung ab

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Von: Sylvia Mönnig

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Polizeiwagen mit Blaulicht
Ein Passant kam den jungen Frauen zur Hilfe. © Rolf Vennenbernd

Eine zufällige Begegnung nutzte ein Bönener (57) offenbar dazu, zwei junge Frauen sexuell zu belästigen. Vor dem Unnaer Amtsgericht beteuerte er seine Unschuld und präsentierte sich als Opfer infamer Lügen. Überzeugen konnte er damit nicht. Für ihn endete der Fall mit einer satten Geldstrafe.

Bönen/Unna – Der Zwischenfall ereignete sich am 21. April vergangenen Jahres im Bereich der Treppen hinter dem Bahnhof. Dort hatten es sich die beiden 19- und 20-Jährigen mit Getränken und Snacks gemütlich gemacht und warteten auf einen Freund. Der Fremde, so schilderten sie es später, tauchte plötzlich auf, wünschte „Guten Appetit“ und verschwand vorerst wieder. Dann kehrte er zurück, startete massive Annäherungsversuche, wurde verbal und körperlich zudringlich. Er berührte beide Frauen – auch an intimen Stellen.

Angeklagter streitet alle Vorwürfe ab

Ihr eindeutiger Protest schien ihn in keiner Weise zu beeindrucken. Vielmehr wurde er nicht müde, sie aufzufordern, ihn zu begleiten – für Kaffee, Tee oder Alkohol und „Sex, Sex, Sex“. In ihrer Not sprachen sie schließlich sogar einen Passanten an, der vor Ort blieb, bis der aufdringliche Fremde endlich davonfuhr.

Nach einem gescheiterten Verhandlungsanlauf vor einigen Wochen wurde der Fall nun neu verhandelt. Der Mann aus Bönen dachte nach wie vor nicht daran, die Vorwürfe einzuräumen. Im Gegenteil: Er habe nur zu dem Fahrradladen gehen wollen, die Mädchen hätten ihm den Weg versperrt, die ganze Zeit gelacht und er habe rauskriegen wollen, warum sie das taten, warum sie sich über ihn lustig machten. Aufgrund seiner geringen Deutschkenntnisse habe er sie aber nicht verstanden. In keiner Weise habe er die jungen Frauen sexuell berührt oder berühren wollen. Und er habe auch nichts von Sex gesagt. Er sei unschuldig.

„Klipp und klar Nein gesagt“

Die beiden Zeuginnen wurden gehört und sie schilderten das Geschehen auf eindrückliche Weise, wirkten nach wie vor angefasst und angewidert. Im Detail beschrieben sie, wie sie dem Angeklagten immer wieder „Nein“ sagten, wie sie ihn aufforderten, sie nicht mehr zu berühren. Und das habe er sehr wohl verstanden. „Wir haben klipp und klar Nein gesagt“, erinnerte sich eine von ihnen mit sichtlichem Unbehagen. Der Bönener blieb dennoch bei seiner Version: „Ich sage, dass das alles gelogen ist.“ So etwas habe er schlicht und ergreifend nicht getan.

Die Richterin hatte jedoch keine Zweifel, dass sich das Ganze so abspielte, wie von den beiden Zeuginnen dargestellt. Sie seien glaubhaft gewesen und hätten ohne Belastungstendenz ausgesagt. Auch hätten sie gar keinen Grund gehabt, ihn zu Unrecht zu belasten. Die Folge: 1750 Euro Geldstrafe für den Mann.

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