Anfang Oktober, als von der einstigen Liebe kaum noch mehr als ein gigantischer Scherbenhaufen vorhanden war, eskalierte ein Streit. Laut Anklage bewarf der 37-Jährige die Mutter seiner beiden kleinen Kinder mit Gegenständen wie einem Aschenbecher und einem Schminkspiegel und prügelte mit Fäusten auf die Frau ein.
Eine Freundin, die gerade zu Besuch war, brachte daraufhin die Kinder sicherheitshalber zu einer Nachbarin und rief die Polizei. Der Mann kam hinterher, wollte seine Kinder zurückholen und brach die Tür der Nachbarin auf – Beleidigungen inklusive. Auch versuchte er, die Freundin seiner Frau mit Drohungen von ihr fernzuhalten. Darüber hinaus sollte er unter anderem dem neuen Partner seiner baldigen Ex-Frau bei einer Begegnung einen heftigen Schlag versetzt haben.
Diesen Vorwürfen folgte jetzt eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Unna. Der Bönener wusch dort seine Hände im Großen und Ganzen in Unschuld. Seine Frau habe ihn im Streit vor ihrer Freundin erniedrigt und zuerst zugeschlagen. „Da habe ich zurückgeschlagen.“ Die Tür der Nachbarin, die er im Übrigen nur aus dem Weg geschoben habe, habe er aus Sorge um seine Kinder „mit dem Po eingedrückt“, als seine Bitten, ihm zu öffnen, nichts bewirkt hätten. Die Nachrichten mit den Drohungen an die Freundin seiner Ex-Frau und an sie selbst seien nicht von ihm, und den neuen Partner habe er auch nicht geschlagen. Der sei vielmehr gestolpert und gefallen.
Tatsächlich bestätigte sein Nachfolger im Zeugenstand, dass ihm der 37-Jährige nichts getan habe. Er sei gestürzt und habe sich dabei verletzt. Die Verflossene, ihre Freundin und die besagte Nachbarin jedoch bestätigten die Vorwürfe im Wesentlichen. Wobei die künftige Ex-Frau die Drohungen, die sie per Handy erhalten haben will, aufgrund der Fülle nicht konkretisieren konnte. Auch lag bei der beschädigten Tür kein Strafantrag vor.
Von dem regelrechten Berg an Vorwürfen blieben daher letztlich Körperverletzung zulasten der Noch-Ehfrau, Beleidigung der Nachbarin und versuchte Nötigung der Freundin seiner Ex übrig. Das bescherte dem Familienvater mit etlichen Vorstrafen und Hafterfahrungen weitere 14 Monate Gefängnis.