Tat aus dem Jahr 2014
Brutaler Raubüberfall in Bönen: Polizist findet Vorgehen „absolut unüblich“
Im Prozess um den brutalen Raubüberfall auf ein Ehepaar an der Maria-Terwiel-Straße hat das Dortmunder Landgericht mehrere Polizisten als Zeugen vernommen. Die Vorgehensweise des Täters hatte die Beamten im April 2014 geradezu fassungslos gemacht.
Bönen/Dortmund – Der Notruf war am 25. April 2014 nach 21 Uhr bei der Polizei eingegangen. Erst da hatte sich das Ehepaar endlich von seinen Fesseln und Knebeln befreien können. Legt man die Angaben der Frau zugrunde, hatte sie sich bis dahin mehr als 14 Stunden in der Gewalt des Täters befunden.
„So etwas ist natürlich absolut unüblich“, sagte ein Polizeibeamter am Montag als Zeuge aus. „Einbrecher sind normalerweise darauf aus, möglichst schnell wieder zu verschwinden, um das Risiko der Entdeckung so gering wie möglich zu halten.“ Auch die Akribie, mit der der Täter das Haus des Paares durchsucht hatte, ist aus Sicht des Zeugen außergewöhnlich. Natürlich komme es auch einmal vor, dass im Schlafzimmer die Matratzen vom Lattenrost hochgehoben werden, um zu sehen, ob darunter möglicherweise Bargeld verborgen werde, so der Zeuge. „Aber, dass eine Matratze der Länge nach aufgeschlitzt wird, das haben wir dann doch nicht so häufig.“
Merkwürdig ist auch, dass der Räuber nicht die komplette Tatbeute auch wirklich abtransportiert hat. Offenbar hatte der Mann mehrere elektronische Geräte in dem vor dem Haus abgestellten Kleinwagen der Ehefrau deponiert, diese bei seiner Flucht mit dem anderen Auto der Familie dann aber doch zurückgelassen.
Ex-Freundin belastet Angeklagten
Der Angeklagte wird bekanntlich von seiner Ex-Freundin belastet, die bei der Polizei zahlreiche interessante Details geschildert hatte. Vor allem erinnerte sie sich in ihrer Zeugenaussage daran, dass der 45-Jährige an jenem Tag den Kamin angezündet habe, um einen Baseballschläger und Kleidungsgegenstände zu verbrennen. Ein solcher Schläger war bei dem Raubüberfall eingesetzt worden.
DNA-Spuren, die den Angeklagten als Täter überführen, gibt es indes keine. „Es wurde zwar umfangreiches Spurenmaterial gesichert. Das führte jedoch zu keinem Treffer“, sagte ein Polizeibeamter den Richtern. Der Zeuge wies aber auch darauf hin, dass seinerzeit nicht alle möglichen Spurenträger zur DNA-Identifizierung zum Landeskriminalamt nach Düsseldorf geschickt worden seien. Möglicherweise könnte das jetzt noch nachgeholt werden.