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Bönenerin stiehlt betagter Nachbarin das Sparbuch

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Das Landgericht verurteilte die 55-jährige Bönenerin zu einer Geldstrafe.
Das Landgericht verurteilte die 55-jährige Bönenerin zu einer Geldstrafe.

BÖNEN - Für ein schäbiges Vergehen an einer betagten Nachbarin muss eine 55-jährige Bönenerin eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 15 Euro (insgesamt 1350 Euro) zahlen. Auf diese Summe verständigten sich auf Anregung des Gerichts Staatsanwaltschaft und Verteidigung in der Berufungsverhandlung vor dem Dortmunder Landgericht.

Für die bis dato unbescholtene Frau ist das die beste aller möglichen Lösungen. Die Verurteilung erscheint nämlich nicht im polizeilichen Führungszeugnis und die Frau muss nun auch nicht mehr damit rechnen, dass womöglich auch noch wegen Einbruchs gegen sie ermittelt wird.

Die Bönenerin hatte eingeräumt, dass sie im September 2011 einer damals 95-jährigen Hausnachbarin übel mitgespielt hatte. Während die alte Dame in einer Kurzzeitpflege außerhalb ihrer Wohnung betreut wurde, hatte sich die Frau mit einem Schlüssel Zugang zu der Wohnung verschafft. Diesen Schlüssel muss sie wohl bei einem ihrer gelegentlichen Besuche bei der Nachbarin gestohlen haben.

Den Verlust hatte die 95-jährige auch ihrer Familie berichtet, ebenso wie ihren vagen Verdacht beschrieben, dass sie zwei Mal Bargeld vermisst habe und den Eindruck gehabt habe, dass jemand heimlich in ihrer Wohnung gewesen sei. Vor dem Gang in die Kurzzeitpflege hatte die Seniorin daher die Türen ihrer verwaisten Wohnung abgeschlossen.

Nach den Feststellungen des Gerichts hatte die Nachbarin aber nichts Besseres zu tun, als mit ihrem Schlüssel in die Wohnung einzudringen und die Tür zum Wohnzimmer einzuschlagen. Dort fand sie in einem Schrank ein Sparbuch über 1 500 Euro und ließ sich am Folgetag die Hälfte der gesparten Summe am Bankschalter auszahlen.

In dem ersten Prozess vor dem Amtsgericht Kamen hatte die Frau die abenteuerliche Geschichte aufgetischt, dass sie von einem Unbekannten bedroht worden sei und er sie gezwungen habe, von dem ihr überreichten Sparbuch die Summe abzuheben und ihm auszuhändigen.

Bereits beim Amtsrichter war diese Geschichte als absolut unglaubwürdig abgetan worden - damals war sie zu einer noch höheren Geldstrafe von 100 Tagessätzen zu je 20 Euro verurteilt worden. Die Berufungsrichter rechneten der Bönenerin vor, dass sie nun auch Geld gespart habe und mit Elan an die zugesagte ratenweise Rückzahlung des erschlichenen Geldes gehen könne. - mw

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