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54-Jährige soll mit drei Promille Auto gefahren sein und ein anderes Fahrzeug beschädigt haben

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Von: Sylvia Mönnig

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Blaulicht Polizei
Das Geständnis gegenüber einer Polizistin revidierte die Angeklagte vor Gericht. © Friso Gentsch

Mit knapp drei Promille soll eine 54-Jährige aus Bönen nicht nur hinter dem Steuer gesessen, sondern auch einen fremden Wagen beschädigt und sich danach einfach vom Unfallort entfernt haben. Jetzt begann ihr Prozess vor dem Amtsgericht Unna. Sie bestreitet alle Vorwürfe. Zeugen sollen Licht ins Dunkel bringen.

Bönen/Unna – Laut Anklage war sie am Abend des 24. August mit ihrem Auto in Bönen unterwegs, parkte schließlich, öffnete die Tür, stieß gegen das Fahrzeug eines Nachbarn, verursachte nahezu 3000 Euro Fremdschaden und verschwand zu Fuß, obwohl sie das Ganze sehr wohl registrierte.

Erst die Tat eingestanden, dann alles abgestritten

Die Polizei wurde verständigt, und bei dem folgenden Einsatz stellte sich heraus, dass die Frau fast zwei Stunden später 2,93 Promille im Blut hatte. Auch soll sie einer Polizeibeamtin gegenüber geäußert haben: „Ich bin betrunken gefahren. Und kiffen tue ich sowieso.“

Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wurden ihr nun zur Last gelegt. Die 54-Jährige beteuerte jedoch immer wieder: „Ich habe das nicht gemacht.“ Sie sei weder betrunken gefahren, noch habe sie das Auto des Nachbarn beschädigt. An dem Tag habe sie den Wagen nach einem Besuch im Supermarkt gegen Mittag nicht mehr bewegt.

Ehemann bestätigt: „Das Auto ist nicht bewegt worden“

Die Sache mit der Tür müsse ihr Mann gewesen sein. Und der habe das gewiss nicht gemerkt. Wenn sie den Anstoß registriert hätten, hätte sie doch sofort alles geregelt. Alkohol habe sie aus einer schwierigen Situation heraus getrunken. Aber das Haus habe sie danach nicht mehr verlassen. „Das Auto ist nicht mehr bewegt worden.“

Eine Version, die ihr Ehemann bestätigte. „Meine Frau ist nicht mehr gefahren“, betonte er im Zeugenstand und fügte hinzu, dass er davon ausgehe, den Wagen des Nachbarn mit der Beifahrertür getroffen zu haben. Und ihren Spruch der Beamtin gegenüber wertete er als Ironie.

Weitere Aufklärung erhofft sich der Strafrichter nach diesen Angaben von der Befragung des betroffenen Nachbarn und der Polizistin, der gegenüber die angeklagte Bönenerin die Fahrt an dem Abend so flapsig eingeräumt haben soll. Mit den Aussagen beider Zeugen wird die Verhandlung Ende November fortgesetzt.

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