Fahrlässige Trunkenheit im Straßenverkehr und unerlaubtes Entfernen vom Unfallort wurden ihr nun zur Last gelegt. Die 54-Jährige beteuerte jedoch immer wieder: „Ich habe das nicht gemacht.“ Sie sei weder betrunken gefahren, noch habe sie das Auto des Nachbarn beschädigt. An dem Tag habe sie den Wagen nach einem Besuch im Supermarkt gegen Mittag nicht mehr bewegt.
Die Sache mit der Tür müsse ihr Mann gewesen sein. Und der habe das gewiss nicht gemerkt. Wenn sie den Anstoß registriert hätten, hätte sie doch sofort alles geregelt. Alkohol habe sie aus einer schwierigen Situation heraus getrunken. Aber das Haus habe sie danach nicht mehr verlassen. „Das Auto ist nicht mehr bewegt worden.“
Eine Version, die ihr Ehemann bestätigte. „Meine Frau ist nicht mehr gefahren“, betonte er im Zeugenstand und fügte hinzu, dass er davon ausgehe, den Wagen des Nachbarn mit der Beifahrertür getroffen zu haben. Und ihren Spruch der Beamtin gegenüber wertete er als Ironie.
Weitere Aufklärung erhofft sich der Strafrichter nach diesen Angaben von der Befragung des betroffenen Nachbarn und der Polizistin, der gegenüber die angeklagte Bönenerin die Fahrt an dem Abend so flapsig eingeräumt haben soll. Mit den Aussagen beider Zeugen wird die Verhandlung Ende November fortgesetzt.