Gemeinde Bönen legt Gebühren fest
Bestattungskosten bleiben weitgehend stabil
Bönen – Zu den jährlich wiederkehrenden Pflichten von Politik und Verwaltung gehört die Festlegung der Gebühren, die Angehörige für die Bestattung eines Verstorbenen auf den Friedhöfen der Gemeinde zu zahlen haben. Dabei kalkuliert die Gemeinde mit dem Augenmaß, das die recht peniblen Vorgaben für Gebührenhaushalte erlauben, um die Kosten stabil und Gebühren akzeptabel zu halten. So ist es mit einstimmigem Votum des Rates vergangenen Donnerstag erneut gelungen, größere Schwankungen zu vermeiden.
Eine Ausnahme bildet dabei nur ein Trauerfall, der gleichfalls eher selten sein dürfte: Wenn ein Leben zu Ende ging, ehe es richtig begann, durch eine Frühgeburt im Anfang einer Schwangerschaft. Die anonyme Bestattung in einer Gemeinschaftsgrabstätte war bisher gegen eine Gebühr von 20 Euro möglich. Ab Januar geht die Verwaltung dazu über, den tatsächlich anfallenden Aufwand des Totengräbers umzulegen. So kostet solch eine Bestattung künftig 304 Euro Friedhofsgebühr.
Dass die Gemeinde Totengräber- und Bestattungsarbeiten nicht selbst ausführt, sondern gerade neu ausgeschrieben hatte, schlägt sich im Ergebnis mit 77 000 Euro in der Kalkulation nieder, das sind 8400 mehr als zuvor. Gleichwohl reicht die Gemeinde im Bemühen um gleichmäßige Sätze nicht alles durch, was zusätzlich ins Geld geht. Sie sorgt zudem mit einer Verhältnisrechnung der Bestattungsarten dafür, dass kein krasses Gebührengefälle eintritt. So gehen hier unterm Strich 25 300 Euro zulasten des allgemeinen Etats.
Die wichtigsten Gebühren im Überblick: Erdbestattung bis zu fünf Jahren 498 Euro (minus 2); mehr als fünf Jahre im neuen Wahlgrab 915 Euro (plus 30), im neuen Reihengrab 882 Euro (plus 32), im bestehenden Wahlgrab 915 (plus 30). Beisetzung im Urnenwahlgrab 423 Euro (plus 22) im Urnenreihengrab 403 (plus 23). Öffnen und Schließen der Stelenkammern 308 Euro (minus 1).