Sie wurde vorstellig, äußerte ihr Anliegen und erhielt ein Angebot, das sie annahm. Später kamen zu der ursprünglichen Berechnung noch zusätzliche 800 Euro für Arbeiten am Kamin hinzu. Letztlich zahlte das Paar 11 300 Euro – und zwar bar. Dann stellte ein Sachverständiger aber fest, dass die Arbeiten nicht nur mangelhaft erfolgten, sondern sofortigen Rückbau erforderten, da Gefahr für Leib und Leben bestand. Auch war er davon überzeugt, dass an dem Kamin kein Handschlag getan wurde. In einem Termin vor Ort sagte der spätere Angeklagte (30 Jahr) zu nachzubessern – unter Aufsicht des Sachverständigen. Doch dazu kam es nach mehreren Terminverschiebungen nicht. Letztlich erstattete der Sohn des Paares Anfang Februar 2021 Anzeige im Namen der Eltern. Vorwurf: gewerbsmäßiger Betrug und Wucher.
Vor Gericht bestritt der 30-Jährige nun, das Bönener Paar ganz bewusst getäuscht und ausgenommen zu haben. Ein paar Mängel seien vorhanden gewesen und er sei bereit gewesen nachzubessern. Schlechtes Wetter sei dann dazwischengekommen, einen neuen Termin hätten sie nicht abgemacht und irgendwann sei das Ganze in Vergessenheit geraten. Allerdings hätten sie im Mai 2020 acht oder neun Tage auf dem Dach verbracht und nicht, wie von den Gegnern behauptet, nur ein oder zwei Tage. Auch hätten sie sehr wohl Arbeiten an dem Kamin vorgenommen.
Nach der Befragung der Eheleute, des Sohnes und ihres Gutachters kam der Richter zu dem Schluss, dass die Arbeiten „alles andere als gut“ ausgeführt worden seien. Es sei jedoch nicht feststellbar, dass der Angeklagte von Anfang an vorhatte, insgesamt nicht ordnungsgemäß zu arbeiten. Anders sehe es beim Thema Kamin aus. An dem sei gar nichts gemacht worden. In dem Punkt habe er die Geschädigten getäuscht und sei zu verurteilen. Die Folge: sechs Monate Haft auf Bewährung und eine Zahlung von 800 Euro an das Paar aus Bönen als Schadensersatz. Mit dem Rest wird sich nun vermutlich ein Zivilgericht befassen müssen.