Bestellte Möbel nicht geliefert: Bönener Händler in Erklärungsnöten
Bönen/Kamen – Ein Bönener Möbelhersteller verkaufte seine selbstgefertigten Stücke über das Internet. Seine Kunden warteten aber vergeblich auf die Ware.
Als gelernter Schlosser hatte ein Kamener von seiner Werkstatt in Bönen aus selbstgefertigte Möbelstücke über Ebay zum Kauf angeboten. Vier Interessenten bestellten zwei Couchtische, eine Garderobe und ein Kaminholzregal beim 40-Jährigen.
Teilweise hatten die Kunden den gesamten Kaufpreis, mal Anzahlungen an den Mann überwiesen, insgesamt 533,99 Euro. Ihre Ware haben die Käufer allerdings bis heute nicht gesehen.
Ihr Geld auch nicht. Dementsprechend musste sich der 40-Jährige wegen Betruges im Amtsgericht Kamen verantworten. „Das ist alles richtig. Ich hab die Zahlungen erhalten. Es ist meine Schuld, dass die Sachen nicht angekommen sind“, erklärte der Angeklagte.
Richter erkennt Überweisungsschein nicht an
Auf die Frage des Vertreters der Staatsanwaltschaft, wie der Kamener mit den Aufträgen umgegangen sei, gab dieser an, Material besorgt und die Stücke angefertigt zu haben.
Ob er sie abgeschickt hatte oder nicht, das wisse er nicht mehr. Aus E-Mailverläufen ergab sich, dass der Angeklagte in zwei Fällen versprochen hatte, den Kunden die Sendungsnummern angeblich verschickter Pakete zukommen zu lassen, das aber nicht tat und stattdessen den Kontakt komplett abbrach.
Auch für die übrigen Käufer war der 40-Jährige plötzlich nicht mehr erreichbar. Er habe sich in einer schwierigen Lage befunden. Sowohl seine Mutter, als auch sein Vater und sein Hund seien innerhalb kürzester Zeit verstorben.
Er sei in eine Depression verfallen, habe viele Dinge aus den Augen verloren. Einer Frau habe er aber die 99 Euro für ein Tischgestell zurücküberwiesen, erklärte der Mann. Zum Beweis hatte er einen Überweisungsschein vorgelegt. Besagte Frau erklärte im Zeugenstand, nie Geld bekommen zu haben.
Drei Vorstrafen
Anhand ihrer Kontoauszüge konnte sie das auch beweisen. Ein Überweisungsträger sage nichts darüber aus, dass der Transfer stattgefunden hat, bemerkte der Richter. Für ihn stand fest, dass der Angeklagte die Betrugstaten absichtlich begangen hatte.
Bei seiner Entscheidung berücksichtigte der Vorsitzende, dass der Mann teilweise überlastet war. Gegen den Angeklagten sprachen allerdings drei Vorstrafen wegen Betruges und eine wegen Steuerhinterziehung. Und so endete der Tag mit einer sechsmonatigen Haftstrafe auf Bewährung.
Der Verurteilte muss nun mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten und 100 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten. Die 533,99 Euro wird die Staatsanwaltschaft beim Angeklagten eintreiben und an die Geschädigten verteilen.
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