Bergkamener geht wegen Vergewaltigung einer jungen Bönenerin in Haft
Bönen/Bergkamen/Dortmund - Mit einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren und vier Monaten ist am Dortmunder Landgericht die Berufungsverhandlung gegen einen Vergewaltiger zu Ende gegangen. Die Dortmunder Richter blieben damit im Strafmaß ein Jahr unter dem erstinstanzlichen Urteil des Schöffengerichts Unna, folgten andererseits aber auch nicht der Forderung der Verteidigung, die zu verhängende Strafe zur Bewährung auszusetzen.
Der 27-jährige Bergkamener hatte weitgehend gestanden, am 31. Oktober 2018 die gleichaltrige Bekannte in deren damaliger Bönener Wohnung an der Lenningser Straße sexuell befummelt, gewürgt und zum Oralverkehr gezwungen zu haben. Der Auszubildende hatte sich direkt nach seinen Übergriffen bei der sichtlich geschockten und bis heute unter dem Erlebten leidenden Frau entschuldigt. Nach Überzeugung der Richter habe er bei der Schilderung der Taten jedoch dazu geneigt, sein Verhalten zu beschönigen. So sei es definitiv nicht richtig, dass die Frau einige sexuelle Handlungen freiwillig zugelassen und selbst gewollt habe.
Vielmehr habe die Belastungszeugin ausgesprochen glaubwürdig dargelegt, dass sie niemals eine sexuelle Beziehung mit dem Bekannten gewollt habe, ihm diese Ablehnung auch wiederholt und am Tattag erneut deutlich gesagt habe. Die Berufungsrichter bewerteten das Würgen der körperlich unterlegenen Frau nicht als gefährliche Körperverletzung, sondern als vorsätzliche Tat. Sie habe Atemnot erlitten und Angst gehabt, sei aber durch das Würgen nicht in Todesgefahr geraten.
Das Vergewaltigungsopfer leidet bis heute unter den psychischen Folgen der Tat, kann körperliche Berührungen nur schwer ertragen, ist in psychologischer Behandlung und mittlerweile aus der Wohnung ausgezogen.