Im Folgenden sind einige staatlich anerkannte Schwangerschafts(konflikt-)beratungsstellen im Kreis Unna aufgelistet. Die Liste ist nicht vollständig. Weitere Beratungsstellen sowie die Richtlinien zur Gewährung der Zuschüsse finden sich im Netz unter www.kreis-unna.de/schwangerenberatung. Hier können Betroffene Rat und Hilfe bekommen in allen Fragen rund um die Schwangerschaft und auch den Zuschuss zu Verhütungsmitteln beantragen.
Unna: Beratungsstelle für Schwangerschaftskonflikte, Schwangerschaft und Familienplanung des Kreises Unna Massener Straße 35, Telefon 02303/27-1666, E-Mail: skb@kreis-unna.de
Kamen: Beratungsstelle für Familien- und Lebensfragen, Schwangeren- und Schwangerschaftskonfliktberatung der Diakonie Ruhr-Hellweg, Kampstraße 22, Telefon 02307/94743-0, E-Mail: skb-kamen@diakonie-ruhr-hellweg.de
Bergkamen: Awo Beratungsstelle für Schwangerschaft, Familie und Sexualität Unterbezirk Ruhr-Lippe-Ems, Am Wiehagen 32, Telefon 02307/ 80553, E-Mail: beratungsstelle-bergkamen@awo-rle.de
Das Einkommen spielt also nach wie vor eine große Rolle bei der Entscheidung für oder gegen ein Kind. Damit Frauen erst gar nicht in die Notlage kommen, ungewollt schwanger zu werden, soll der Fonds auch Familien mit geringem Einkommen die Möglichkeit geben, sich für eine sichere Verhütungsmethode zu entscheiden. Wer kein Geld für Verhütungsmittel hat, kann sich ab 1. Juli an die staatlich anerkannten Beratungsstellen im Kreis wenden (siehe Infokasten). Die prüfen, ob der Zuschuss gewährt werden kann.
Voraussetzung ist, dass der Antragsteller beziehungsweise die Antragstellerin mindestens 23 Jahre alt ist, seit mindestens drei Monaten im Kreisgebiet wohnt und staatliche Leistungen wie Wohngeld oder Sozialhilfe bezieht. Auch Gehaltsnachweise müssen vorgelegt werden, Geringverdiener können ebenfalls einen Antrag stellen.
„Bis zum vollendeten 22. Lebensjahr übernehmen die Krankenkassen die Kosten für Verhütungsmittel bei Menschen mit geringen Einkommen. Hier schließt der Verhütungsmittelfonds ab dem 23. Lebensjahr jetzt die Lücke“, sagt Simone Saerbeck.
„Zwar gibt es in anderen Städten und Kreisen wie Münster, Dortmund oder im Kreis Warendorf bereits einen Verhütungsmittelfonds, dort werden aber nur langfristige Verhütungsmethoden wie etwa die Spirale bezuschusst. Im Kreis Unna bieten wir auch andere verschreibungspflichtige Verhütungsmethoden an wie die Pille oder den Vaginalring. Schließlich sollen die Frauen selbst über ihren Körper bestimmen können und das Verhütungsmittel in Absprache mit ihrem Arzt wählen können. Das sollte nicht eine Frage des Einkommens sein.“
Gezahlt wird ein Zuschuss in Höhe von 80 Prozent. 20 Prozent der Kosten trägt immer die antragstellende Person. Das lohnt sich aber dennoch, denn zum Beispiel eine Kupferspirale kostet im Schnitt bis zu 220 Euro. Der Eigenanteil läge dabei bei 44 Euro – 176 Euro gibt es als Zuschuss
Kondome werden übrigens nicht bezuschusst. Männer sind in den Beratungsstellen aber durchaus willkommen. Wenn sie sich etwa für eine Sterilisation entschieden haben, übernimmt der Fonds einen Teil der Kosten.