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Bönener steht wegen Besitzes von Kinderpornografie vor Gericht

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Von: Sylvia Mönnig

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Wegen versuchtem sexuellen Missbrauchs musste sich ein Mann aus Bönen vor dem Amtsgericht Unna verantworten.
Die Juristen am Amtsgericht müssen klären, wie der Mann zu dem Video kam. © Pinger

Im Chat mit einem Unbekannten erhielt ein Bönener ein Video, das ihn nun im Amtsgericht Unna auf die Anklagebank brachte. Der Vorwurf: Verschaffen und Besitz von Kinderpornografie. Der 60-Jährige versicherte, Derartiges nicht erwartet und auch nicht gewollt zu haben. Mit Erfolg: Sein Verfahren endete tatsächlich mit einem Freispruch.

Der Bönener chattete gerne und nutzte dafür das Angebot eines TV-Senders. Anfang 2019 hatte er über Whatsapp Kontakt mit einer Person, die sich als Frau und Mutter eines neunjährigen Mädchens ausgab. Tatsächlich handelte es sich um einen Mann, der nunmehr gesondert verfolgt wird. Und der schickte ihm schließlich das Video, in dem der schwere sexuelle Missbrauch eines Kindes zu sehen war.

Unaufgefordert, wie der 60-Jährige jetzt vor Gericht betonte. Er habe das gar nicht geglaubt, habe das Video sofort gelöscht. „Ich bin nicht davon ausgegangen, dass da so etwas bei ‘rumkommt“, versicherte er und fügte hinzu, dass es sich „ausgechattet“ habe, als die Polizei zu ihm gekommen sei.

Eine Einlassung, die offenbar durch den Chat-Verlauf, der in nicht öffentlicher Sitzung erörtert wurde, untermauert wurde. Zumindest hatte der Richter letztlich Zweifel am Besitzwillen des Angeklagten und ging davon aus, dass die Zusendung des Videos nicht auf Wunsch des Böneners erfolgte. Für den endete die Verhandlung aus dem Grund mit einem Freispruch.

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