49-Jähriger präsentiert vor Amtsgericht Beweis – Freispruch

Aus dem Nichts sollte ein Bönener einen Bekannten geschlagen haben. Vor dem Amtsgericht Unna beteuerte der 49-Jährige seine Unschuld und präsentierte einen Beweis für seine Version. Und diese Version war letztlich nicht zu widerlegen.
Bönen/Unna – Im vergangenen Jahr fand der Mann Unterschlupf bei einem Freund, der ein Zimmer in der Notunterkunft am Nordkamp bewohnte – ohne Wissen der Gemeinde. Im Haus geriet er offenbar des Öfteren mit einem anderen Bewohner aneinander – unter anderem wegen dessen Lärm und seiner Strategie, dem Störenfried die Sicherung rauszudrehen. Bei einer zufälligen Begegnung am 30. Juli sollte es im wortwörtlichen Sinne geknallt haben. Der andere Bewohner behauptete später, dass ihm der Angeklagte im Flur ohne Vorwarnung einen schmerzhaften Schlag in das Gesicht versetzt habe.
Hausverbot
Vorsätzliche Körperverletzung wurde dem 49-Jährigen jetzt in Unna zur Last gelegt. Er dachte gar nicht daran, die Backpfeife einzuräumen. Im Gegenteil: Bereits Mitte Juli habe er über Umwege ein Schreiben vom Bönener Ordnungsamt mit einem Hausverbot erhalten, da er dort unberechtigt und zudem mit Hund eingezogen sei. Da er unter laufender Bewährung gestanden und Ärger habe vermeiden wollen, habe er sich da gar nicht mehr blicken lassen. Tatsächlich halte er die Behauptung seines Gegners für eine Retourkutsche, nachdem er ihm wegen einer Messerattacke mit einer Anzeige gedroht habe. Und mit Blick auf seine eher bewegte Vergangenheit und etwaige Vorurteile klagte er: „Bönen ist klein. Mein Name fällt sofort, wenn irgendwo eine Prügelei ist. Auch wenn ich gar nicht vor Ort bin.“
Gedächtnislücken
Der Mann, den er geschlagen haben sollte, wiederholte seinen Vorwurf im Zeugenstand. „Auf einmal haut der mir einen rein“, beschwerte sich der 63-Jährige und betonte: „Der war sehr wütend.“ Doch während er sich an die Tat sehr gut erinnern können wollte, beklagte er beim Randgeschehen erhebliche Gedächtnislücken und gab überdies an, an dem fraglichen Tag zehn Flaschen Bier getrunken zu haben. Angesichts dieser Aussage, die die Richterin als schwach, dünn und nicht zusammenpassend bezeichnete, und mit Blick auf das vorgelegte Schreiben in Sachen Hausverbot, endete der Fall mit einem Freispruch. Einen Rat hatte die Richterin dennoch für den Angeklagten parat: „Bleiben Sie weg von diesem Umfeld.“ SYLVIA MÖNNIG