Gänzlich anders verhielt sich die Sache, als es um den zweiten Punkt der Anklage ging. Hier sei es vielmehr so gewesen, dass seine frühere Geliebte ihn attackiert habe. Er habe nur versucht, die tobende Frau zu beruhigen. Gewiss habe er sie nicht absichtlich verletzt.
In diesem Punkt wurde dem Angeklagten letztlich auch mit Blick auf entlastende Aussagen von Zeugen Glauben geschenkt. Hier wurde er freigesprochen. Für den Angriff auf seine Ex-Freundin wurde er aber zu sieben Monaten Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldbuße verurteilt.