Schützenfest-Schlägerei in Bönen beschäftigt Justiz

BÖNEN ▪ Eine handfeste Auseinandersetzung auf dem Schützenfest in Nordbögge beschäftigte am Dienstag das Amtsgericht in Unna. Die Staatsanwaltschaft Dortmund beschuldigte einen 21-jährigen Bönener, eine wüste Schlägerei vor dem Schützenzelt am Bierkamp angezettelt zu haben. Wegen Körperverletzung saß der junge Mann nun vor Strafrichter Jörn Granseuer.
Der Angeklagte seinerseits beteuerte, er selbst sei von unbekannten Tätern attackiert worden und habe sich lediglich verteidigen wollen. „Ich habe da gefeiert und wurde irgendwann des Zeltes verwiesen. Als ich mich noch einmal umdrehte, habe ich auch schon einen Schlag ins Gesicht gespürt und ging zu Boden“, erinnerte sich der Beschuldigte.
Als er wieder hoch gekommen sei, habe er den vor ihm stehenden Mann angegriffen. Dann sei es zu weiteren wechselseitigen Schlägen und Tritten gekommen.
Warum er des Zeltes verwiesen worden sei, daran konnte sich der 21-Jährige nicht mehr erinnern. „Ich war zu betrunken“, resümierte er die Sache.
Auch der Schützenkönig konnte sich daran kaum erinnern. Er gab vor Gericht an, eine Polonaise durch Zelt und Vorplatz geführt zu haben und dann unerwartet attackiert worden zu sein. Dann habe er sich gewehrt und möglicherweise wegen des Adrenalins auch etwas zu massiv zugelangt. „Ich bin von anderen Schützenbrüdern und Frauen zurückgehalten worden“, sagte der Zeuge.
Während der Anwalt des Mannes eine Einstellung des Verfahrens wegen beidseitiger Aggressionen angestrebt hatte, wollte da der Staatsanwalt offenbar nicht mit machen. 500 Euro Geldstrafe sollte der Bönener laut Strafbefehl zahlen. Gegen diese Entscheidung hatte der Mann Widerspruch eingelegt und nun einen Teilerfolg erstritten.
Am Montag entschied das Gericht, dass 400 Euro Geldstrafe ausreichend seien. Auch Atteste, dass der Angeklagte selbst verletzt worden war, ließ das Gericht nicht in so weit gelten, dass der Mann komplett straffrei bleiben könnte. Sein Anwalt will weiterhin die Einstellung des Verfahrens erreichen und erwägt jetzt, in Berufung zu gehen. ▪ jek