Wiederholt ohne Führerschein unterwegs: 25-Jähriger einfach unbelehrbar

In Bergkamen geriet ein 25-Jähriger zum wiederholten Male in einer Polizeikontrolle. Eine Fahrerlaubnis hat er immer noch nicht. Eine Geldstrafe reicht der Richterin daher nicht mehr aus.
Bergkamen/Kamen – Ende vergangenen Jahres wurde ein Mann aus Sundern wegen 77-fachen Fahrens ohne Fahrerlaubnis zu 200 Tagessätzen à 15 Euro Geldstrafe verurteilt. Einige Monate zuvor hatte er sich schon einmal wegen eines solchen Vorwurfs verantworten müssen. Gelernt hat der Mann aus all dem aber offenbar nichts: Am 26. Juli gerät der 25-Jährige auf der Ebertstraße in Bergkamen in eine Polizeikontrolle. Eine Fahrerlaubnis hat der Sunderner noch immer nicht.
Und so sichert er sich einen Platz auf der Anklagebank des Amtsgerichts Kamen. Der Mann gibt sofort zu, gefahren zu sein. Er sei von der Arbeit auf dem Weg nach Hause gewesen, erklärt der 25-Jährige. Er wisse, dass er nicht fahren dürfe.
Drei Monate Haft auf Bewährung
In Anbetracht der Vorstrafen sieht die Richterin keinen Raum mehr für eine weitere Geldstrafe. Eine Freiheitsstrafe muss her. Drei Monate Haft auf Bewährung lautet letztlich das Urteil. Zudem verhängt die Vorsitzende eine einjährige Sperre zur Erlangung einer Fahrerlaubnis.
Um nicht ins Gefängnis zu müssen, muss der Angeklagte nun mit einem Bewährungshelfer zusammenarbeiten und 50 Stunden gemeinnütziger Arbeit ableisten.