Der Hausmeister, der als Zeuge geladen war, gab zu, diesen Satz geäußert zu haben. Allerdings erst, nachdem ihn der Angeklagte angegriffen hatte. Zwar seien keine Verletzungen nach dem Stoß mit dem Knie zurückgeblieben, dennoch habe er Anzeige bei der Polizei erstattet. „Ich kann mich ja nicht einfach treten lassen“, erklärte der Hausmeister.
Nach dem Vorfall sei er nicht mehr in dem Haus eingesetzt worden, um weiteren Streitigkeiten aus dem Weg zu gehen. Und so hatte der Angeklagte auch keine Gelegenheit, sich zu entschuldigen. Das holte der 43-Jährige im Gerichtssaal nach. Der Zeuge nahm die Entschuldigung an.
Der Bergkamener war in der Vergangenheit schon öfter strafrechtlich in Erscheinung getreten. Mehr als zwei Jahre saß der Mann bereits im Gefängnis. Der Richter konfrontierte den Angeklagten damit, dass dieser offenbar ein ernstes Alkoholproblem habe. Der 43-Jährige gab daraufhin zu, eine Therapie abgebrochen zu haben. Er bemühe sich aber um einen neuen Platz.
Am Ende lautete das Urteil 700 Euro Geldstrafe wegen Körperverletzung. „Sehen Sie zu, dass wir uns hier nicht wiedersehen“, gibt der Richter dem Bergkamener noch mit auf den Weg. „Auf gar keinen Fall“, verspricht der 43-Jährige.