Schöffenrichter Jörg Hüchtmann machte kein Hehl daraus, dass er der Einlassung keinen Glauben schenkte. Der Angeklagte solle noch einmal darüber nachdenken oder dem Gericht mitteilen, wie besagter Bekannter zu erreichen sei. Ansonsten könne aus einer vorläufigen eine längere Haft werden. Diese Worte und ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Verteidiger verfehlten ihre Wirkung bei dem 40-Jährigen nicht.
Nach einer Unterbrechung räumte er ein, dass er es selbst gewesen sei, der die Anzeigen geschaltet habe. Tatsächlich habe er zu der Zeit erfolgreich Küchen verkauft. Nur in den neun Fällen habe es Probleme gegeben. Die Kunden hätten ihre Küchen nicht erhalten, er habe ihr Geld aber ausgegeben. Er wolle sich entschuldigen und beim Gericht bedanken.
Das späte Geständnis und die U-Haft standen letztlich einschlägigen Vorstrafen und einem durchaus rasanten Rückfalltempo gegenüber. Der Bergkamener wurde zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Auch wurde die Einziehung des Geldes, das er mit den Betrügereien einnahm, angeordnet. Darüber hinaus wurde der Haftbefehl aufgehoben, und so verließ er den Gerichtssaal als freier Mann.