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Betrug mit eBay-Kleinanzeigen – Gericht stellt die Quittung aus

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Von: Sylvia Mönnig

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Der Bergkamener wurde zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Der Bergkamener wurde zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. © Arne Dedert, dpa

Bewährte Masche: Im Internet bot ein Bergkamener (40) Küchen an, kassierte Anzahlungen von Kaufinteressenten und stellte sich danach tot. Die Betrugsserie brachte ihn nun vor Gericht. Dort konnte er sich schließlich zu einem Geständnis durchringen und erhielt deshalb eine letzte Bewährungschance.

Bergkamen/Unna – Das Prinzip war einfach und effektiv: Über die Portale eBay-Kleinanzeigen und Facebook-Marketplace offerierte der Bergkamener unterschiedliche Küchen, vereinbarte mit seinen Opfern Anzahlungen und lieferte – nichts. So heimste er in neun Fällen im Zeitraum zwischen Anfang November 2021 und Mitte März 2022 insgesamt knapp 2000 Euro ein, für die er seinerseits keinerlei Leistung erbrachte.

Die Geschichte vom Unbekannten

Gewerbsmäßiger Betrug wurde ihm, der zu einem ersten Termin nicht erschien und deshalb in U-Haft landete, vor dem Schöffengericht in Unna zur Last gelegt. Er versuchte zunächst, seinen Kopf mit einer Legende aus der Schlinge zu ziehen. Er habe einem Stuttgarter Bekannten, von dem er nur den Vornamen kenne und dessen Telefonnummer er auch nicht mehr besitze, helfen wollen, habe ihm sein Konto für Geschäfte mit Küchen zur Verfügung gestellt.

Der habe ihn darum gebeten und habe ihm gesagt, dass er gerade Probleme mit seinem eigenen Konto habe. „Ich wusste nicht, dass das eine Straftat ist. Er hat die Kunden betreut.“ Er selbst habe lediglich etwas von dem Geld abgekommen. Er sei davon ausgegangen, dass die Geschäfte legal seien.

Richter-Worte zeigen Wirkung

Schöffenrichter Jörg Hüchtmann machte kein Hehl daraus, dass er der Einlassung keinen Glauben schenkte. Der Angeklagte solle noch einmal darüber nachdenken oder dem Gericht mitteilen, wie besagter Bekannter zu erreichen sei. Ansonsten könne aus einer vorläufigen eine längere Haft werden. Diese Worte und ein Vier-Augen-Gespräch mit dem Verteidiger verfehlten ihre Wirkung bei dem 40-Jährigen nicht.

Nach einer Unterbrechung räumte er ein, dass er es selbst gewesen sei, der die Anzeigen geschaltet habe. Tatsächlich habe er zu der Zeit erfolgreich Küchen verkauft. Nur in den neun Fällen habe es Probleme gegeben. Die Kunden hätten ihre Küchen nicht erhalten, er habe ihr Geld aber ausgegeben. Er wolle sich entschuldigen und beim Gericht bedanken.

Strafe zur Bewährung

Das späte Geständnis und die U-Haft standen letztlich einschlägigen Vorstrafen und einem durchaus rasanten Rückfalltempo gegenüber. Der Bergkamener wurde zu 16 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Auch wurde die Einziehung des Geldes, das er mit den Betrügereien einnahm, angeordnet. Darüber hinaus wurde der Haftbefehl aufgehoben, und so verließ er den Gerichtssaal als freier Mann.

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