Prozess geht weiter
Bergkamen: Geständiger Vergewaltiger soll viel und heimlich getrunken haben
Die Tat erschütterte Bergkamen: Im Juli vergangenen Jahres hat der Angeklagte eine Schülerin vergewaltigt. Er gestand die Tat bereits, jedoch kommt es nun auf das Strafmaß an.
Bergkamen/Dortmund – Der Prozess um die Vergewaltigung einer 16-jährigen Schülerin in Bergkamen wird die Prozessbeteiligten am Dortmunder Landgericht vermutlich noch bis in den Sommer hinein beschäftigen. Mit Blick auf die Corona-Krise und die Schwierigkeit, weitere Zeugen zeitnah laden zu können, wird die zuständige Strafkammer den Prozess nun zunächst für einen Monat unterbrechen. Dann soll die Beweisaufnahme zunächst an drei weiteren Prozesstagen bis Mitte Juni fortgesetzt werden – das Ende ist offen.
Die bei dem brutalen Übergriff lebensgefährlich verletzte Jugendliche und ihre Eltern müssen also noch eine lange Zeit der Ungewissheit über den Ausgang des Verfahrens ertragen. Immerhin hatte sich der Angeklagte jedoch vor wenigen Wochen zu einem Geständnis durchgerungen, bestreitet aber, bei dem brutalen Angriff auf die Schülerin am 13. Juli vergangenen Jahres eine Waffe eingesetzt zu haben. Laut Anklage soll er das Mädchen unvermittelt mit einer Waffe oder einem ähnlichen Gegenstand heftig auf den Kopf geschlagen und zu Boden gestreckt haben.
Vergewaltiger vor Gericht: Mann soll getrunken haben
Durch das Geständnis des Mannes sind mehrere Detailergebnisse polizeilicher Ermittlungsarbeit nicht mehr so relevant. So ergab ein gestern vorgestellter Bericht, dass zur Tatzeit sein Handy fünf Mal in Tatortnähe geortet werden konnte. Ein wichtiges Indiz, das aber gleichzeitig auch an Bedeutung verliert, weil der Mann damals ganz in der Nähe des Tatortes wohnte.
Bestätigt wurde auch seine Angabe, dass er in den Wochen und Monaten vor der Vergewaltigung des ihm unbekannten Mädchens viel und heimlich getrunken hat. Mitarbeiterinnen eines Kioskes an der Sugambrerstraße gaben bei der Polizei zu Protokoll, dass der Angeklagte ein bekannter Stammkunde gewesen sei, der täglich und manchmal sogar mehrfach täglich „Grünes“ in Form eines bekannten Kräuterlikörs gekauft habe. Das im Januar begonnene Strafverfahren wird nach der vierwöchigen Unterbrechung am 27. April fortgesetzt.