Körperliche und seelische Schäden
Nach Vergewaltigung einer Schülerin: Täter soll Opfer entschädigen
Bergkamen/Dortmund – Der geständige Vergewaltiger einer 15-jährigen Schülerin aus Bergkamen wird nicht nur für etliche Jahre ins Gefängnis wandern, sondern womöglich lebenslang sein Opfer finanziell entschädigen müssen.
Rechtsanwältin Christiane Krause-Schumann als Prozessvertreterin der Familie des Mädchens stellte am gestrigen Verhandlungstag vor dem Dortmunder Landgericht einen entsprechenden Antrag. Der 33-jährige müsse seinem Opfer ein Schmerzensgeld zahlen, dessen Höhe das Gericht festzustellen habe.
Angesichts der „im höchsten Maße verwerflichen Tatausführung“ erscheine eine Zahlung von mindestens 50 000 Euro als angemessen. Auch müsse festgeschrieben werden, dass er dauerhaft für Folgeschäden körperlicher und seelischer Art bei der Schülerin aufzukommen habe.
Vergewaltigung in Bergkamen: "Brutales Vorgehen"
Die Nebenklägerin verwies in ihrem Antrag auf die „Vielzahl schwerster Verletzungen“ und das „ungemein brutale Vorgehen“ des Angeklagten. Nach wochenlangem Leugnen hatte er schließlich zugegeben, die Schülerin auf dem Nachhauseweg zu ihrem Elternhaus überfallen, zu Boden geschlagen und an einem abgelegenen Bahndamm vergewaltigt zu haben.
Die 15-Jährige erlitt massive Kopfverletzungen und schwebte nach dem Gutachten einer Rechtsmedizinerin in akuter Lebensgefahr. Sieben Jahre vor dieser Tat soll er in Kamen zudem eine junge Frau auf offener Straße bewusstlos geschlagen und ebenfalls sexuell attackiert haben. Der Prozess wird am 12. Mai fortgesetzt.
Lesen Sie auch:
"Ich sah im Gebüsch das hübsche Mädchen": Vergewaltiger einer Schülerin gesteht überraschend
Vergewaltigung in Bergkamen: Behauptung könnte Strafe verändern
Rubriklistenbild: © Szkudlarek