Täter gestand schon
Vergewaltigung in Bergkamen: Behauptung könnte Strafe verändern
Lebensgefährlich verletzte der 33-Jährige aus Bergkamen bei Dortmund eine Schülerin und vergewaltigte sie. Eine andere Frau in Kamen schlug er ohnmächtig. Die Taten gestand er, doch nun gibt es im Prozess eine Aussage, die das Strafmaß beeinflussen könnte.
Bergkamen - Muss das junge und zutiefst traumatisierte Vergewaltigungsopfer womöglich doch als Zeugin vor dem Dortmunder Landgericht gegen ihren Peiniger aussagen? Diese Frage stand am Donnerstag unausgesprochen im Raum, als der Angeklagte auf eine Rückfrage des Gerichts eine Behauptung in den Raum stellte.
Gestanden hat der 33-Jährige beide Taten, die ihm vorgeworfen werden. Eher kalt und emotionslos skizzierte er kurz am vergangenen Verhandlungstag die Begegnungen mit den beiden Frauen, schilderte gefühllos, wie er sie mit massiven Faustschlägen bewusstlos zu Boden geschlagen habe und sie dann sexuell attackiert habe.
Der Vorsitzende Richter Alexander Donschen hatte den Angeklagten ergänzend zu seinem recht kargen Geständnis gefragt, ob er bei der brutalen Vergewaltigung einer damals 15-jährigen Schülerin eine Waffe oder einen waffenähnlichen Gegenstand benutzt habe. „Mein Mandant bestreitet das. Das trifft alles nicht zu“, erklärte Verteidiger Axel von Irmer im Auftrag seines heftig zustimmend nickenden Mandanten.
Die durch mehrere Schädelbrüche lebensgefährlich verletzte Schülerin hatte schon bei ihrer polizeilichen Vernehmung angegeben, dass ein Unbekannter sie mit einer Waffe oder einem waffenähnlichen Gegenstand mehrfach so massiv gegen den Kopf geschlagen habe, dass sie ohnmächtig zu Boden gestürzt sei.
Vergewaltigung in Bergkamen: Die Waffe ist von großer Bedeutung
Für die juristische Bewertung der Tat ist es von großer Bedeutung, ob bei der Vergewaltigung eine Waffe eingesetzt wurde. Die Strafe könnte bei einem Nachweis deutlich härter ausfallen. Durch das eher dürre Geständnis konnte der Schülerin bislang eine belastende Aussage und ein Wiedersehen mit ihrem Vergewaltiger erspart bleiben.
Der Verlauf der Beweisaufnahme muss nun zeigen, ob die junge Frau womöglich doch im Zeugenstand Platz nehmen muss. Der Prozess wird am 20. März fortgesetzt.