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Über 50 Euro weniger Abschlag: Gaskunden werden spürbar entlastet

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Von: Jürgen Menke

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Die Senkung der Umsatzsteuer sowie der Wegfall der Gasumlage zum 1. Oktober sorgen für eine Entlastung bei den Kunden der GSW.
Die Senkung der Umsatzsteuer sowie der Wegfall der Gasumlage zum 1. Oktober sorgen für eine Entlastung bei den Kunden der GSW. © GSW

Frohe Kunde für die Gas-Kunden der Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen: Sie zahlen rückwirkend ab dem 1. Oktober deutlich weniger für ihre Energie.

Bergkamen/Bönen – Die Gemeinschaftsstadtwerke Kamen, Bönen, Bergkamen haben die Gaspreise rückwirkend ab dem 1. Oktober neu berechnet. Ein typischer Kunde im Sonderabkommen „Erdgas Fix“ (Jahresverbrauch: 15.000 Kilowattstunden) zahle nun 52,93 Euro weniger Abschlag, rechnen die GSW vor, wobei elf Abschläge im Jahr in Rechnung gestellt werden.

Wegfall der Gasumlage

Hauptgrund für die Neukalkulation ist der erst vor wenigen Tagen beschlossene Wegfall der Gasumlage in Höhe von 2,419 Cent pro Kilowattstunde. Auch hat der Bund – befristet bis zum 31. März 2024 – jüngst die Umsatzsteuer bei Erdgas von 19 auf 7 Prozent gesenkt.

„Wir freuen uns, dass es eine spürbare Entlastung für unsere Kunden gibt“, erklärt GSW-Geschäftsführer Jochen Baudrexl. Rund 22.000 Privat-Haushalte werden vom kommunalen Energieversorger mit Erdgas beliefert.

0,536 statt 3,47 Cent

Mitte August hatten die GSW eine rund 37-prozentige Gaspreiserhöhung angekündigt. Der Gas-Arbeitspreis etwa sollte brutto um insgesamt 3,47 Cent pro Kilowattstunde steigen. Diese Steigerung fällt nun deutlich geringer aus. Sie liegt nach Angaben der GSW nun bei 0,536 Cent. Auch dafür werden Gründe angeführt.

So weist das Unternehmen darauf hin, dass etwa die neue Gasspeicherumlage nicht gestrichen wurde. Mit dieser soll gewährleistet werden, dass die vorgegebenen Füllstände der Gasspeicher erreicht werden können. Auch die „weiterhin enormen Preise auf dem Beschaffungsmarkt“ müssten in der Kalkulation berücksichtigt werden, verdeutlichen die GSW.

Neue Abschläge nur auf Wunsch

Die Abschläge der Kunden berechnen die GSW mit Blick auf die bereits Anfang 2023 zu erstellenden Jahresabrechnungen nicht neu. „Auf individuellen Wunsch des Kunden können die Abschläge jedoch angepasst werden“, heißt es beim Unternehmen. Ob die Gas-Preise im Vergleich zu jenen vor Oktober womöglich sogar etwas niedriger geworden sind, lässt sich anhand der GSW-Zahlen nicht sagen.

Generell könnten Kundinnen und Kunden ihren Verbrauch beim Gas und Strom zum Stichtag 30. September den GSW melden. Die Zählerstände können Kunden bis zum 10. Oktober mitteilen – etwa über die Online-Erfassung unter der Adresse www.gsw-kamen.de.

Bei den Stadtwerken Hamm hatte es jüngst Irritationen um die Gasumlage gegeben.

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