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Bergkamener muss mit polizeilicher Vorführung rechnen

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Von: Sylvia Mönnig

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Betrugsversuch: Ein Senior aus Hamm erhielt Post von einem angeblichen Obergerichtsvollzieher.
Der 33-Jährige hat gegen seine Bewehrungsauflagen verstoßen. Das kann ihn teuer zu stehen kommen. © Oliver Berg/dpa

Nach einer Straftat und verbüßter Haft steht ein Bergkamener unter Führungsaufsicht, die mit Auflagen verbunden ist. Gegen diese Weisungen soll er verstoßen haben. Nun sollte er deshalb vor Gericht stehen, erschien jedoch nicht.

Bergkamen -Im Jahr 2010 wurde der Mann aus Bergkamen wegen räuberischen Diebstahls zu einer Haftstrafe verurteilt. Als er das Gefängnis wieder verlassen durfte, wurde Führungsaufsicht angeordnet und der heute 33-Jährige verpflichtet, sich regelmäßig bei seinem Bewährungshelfer zu melden und überdies keine Drogen zu konsumieren. Tatsächlich, so zumindest der Vorwurf, versetzte er seinen Bewährungshelfer in drei Fällen und wurde zudem unter Drogeneinfluss erwischt.

Platz im Sitzungssaal verwaist


Diese Verstöße gegen die Weisungen im Rahmen der Führungsaufsicht sollten ihn im Amtsgericht Unna auf die Anklagebank bringen. Allerdings blieb sein Platz verwaist, und sein Verteidiger erklärte, dass sich der Bergkamener auch bei ihm nicht gemeldet habe.

Unter den Voraussetzungen musste das Verfahren vorerst ausgesetzt werden. Eine Überprüfung soll nun klären, ob die Adresse, die dem Gericht als Anschrift des Bergkameners vorlag, noch aktuell ist. Sollte dies der Fall sein, muss er damit rechnen, zum nächsten Termin polizeilich vorgeführt zu werden.

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