Laut Anklage sollte der frühere Freund, bei dem es sich um den späteren Angeklagten handelte, mit Unterstützung von mehreren Unbekannten plötzlich auf die Brüder eingeschlagen und eingetreten haben. Bei diesem Angriff sollten sich die Betroffenen die ersten Verletzungen eingehandelt haben. Rettungskräfte und Polizei trafen ein, nahmen die Brüder mit und setzten sie in der Nähe ihrer Wohnung ab. Quasi vor ihrer Haustür sollte ihnen der angeklagte Bergkamener (29 Jahre) erneut aufgelauert und sie mit Fäusten und einem Stock „bearbeitet“ haben. So sollten neue Verletzungen hinzugekommen sein. Auch ließ er den Brüdern offenbar ausrichten, dass sie zwei Tage Zeit hätten, die Stadt zu verlassen. Ansonsten schlage er sie tot.
Eine Gemengelage, die ohnehin anspruchsvoll war und die jetzt im Prozess nicht besser wurde, als der Angeklagte schwieg, einer der Brüder im Ausland weilte und der zweite eine Schilderung ablieferte, die im Widerspruch zu früheren Angaben stand. Wobei es auch schon zu Beginn der Ermittlungen immer wieder neue Versionen gab. Und die Ehefrau des angeklagten Bergkameners verweigerte als Angehörige die Aussage.
Ein trockener Kommentar des Richters brachte es auf den Punkt: „Es geht relativ munter durcheinander.“ Sicher sei, dass es zu einer Auseinandersetzung gekommen sei, vielleicht auch einer körperlichen. Aber es gebe einfach zu viele Widersprüche und der zweite Bruder fehle. „Da sind zu viele Lücken, die das Gericht mit Wahrscheinlichkeiten ausfüllen müsste.“
Was die Körperverletzungsvorwürfe betraf, sprach der Richter den Mann aus Bergkamener frei. Übrig blieb die versuchte Nötigung im Hinblick auf die Ansage, die Brüder sollten die Stadt verlassen. In dem Punkt hatte der Richter keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Der 29-Jährige, der zuvor noch nicht in Erscheinung getreten war, wurde zu 750 Euro Geldstrafe verurteilt.