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Etliche Widersprüche im Prozess um Körperverletzung

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Von: Sylvia Mönnig

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Figut der Justizia
Die mutmaßlichen Opfer des 29-jährigen Bergkameners tragen wenig zur Aufklärung der Geschehnisse bei. © Peter Steffen/dpa

Ein Thema, zig Variationen: Eine Auseinandersetzung in Etappen, mit mehreren Beteiligten und drohenden Worten am Ende, gab dem Richter im Amtsgericht Kamen nun Rätsel auf. Und tatsächlich blieb einiges im Dunkeln.

Bergkamen/Kamen - Fakt ist, dass die beiden Brüder, die später die Rolle der mutmaßlichen Opfer innehatten, Anfang März vergangenen Jahres einen Mann in dessen Wohnung in Bergkamen besuchten, den sie bis zu dem Tag als Freund sahen. Fest steht auch, dass reichlich Alkohol floss und es letztlich einen Streit gab, bei dem es um die Ehefrau des Gastgebers ging. So weit, so eindeutig. Doch zu allem, was sich danach ereignete, gab es anschließend etliche Versionen – schon alleine von den Brüdern.

Laut Anklage sollte der frühere Freund, bei dem es sich um den späteren Angeklagten handelte, mit Unterstützung von mehreren Unbekannten plötzlich auf die Brüder eingeschlagen und eingetreten haben. Bei diesem Angriff sollten sich die Betroffenen die ersten Verletzungen eingehandelt haben. Rettungskräfte und Polizei trafen ein, nahmen die Brüder mit und setzten sie in der Nähe ihrer Wohnung ab. Quasi vor ihrer Haustür sollte ihnen der angeklagte Bergkamener (29 Jahre) erneut aufgelauert und sie mit Fäusten und einem Stock „bearbeitet“ haben. So sollten neue Verletzungen hinzugekommen sein. Auch ließ er den Brüdern offenbar ausrichten, dass sie zwei Tage Zeit hätten, die Stadt zu verlassen. Ansonsten schlage er sie tot.

Zeugen bringen kaum Licht ins Dunkle

Eine Gemengelage, die ohnehin anspruchsvoll war und die jetzt im Prozess nicht besser wurde, als der Angeklagte schwieg, einer der Brüder im Ausland weilte und der zweite eine Schilderung ablieferte, die im Widerspruch zu früheren Angaben stand. Wobei es auch schon zu Beginn der Ermittlungen immer wieder neue Versionen gab. Und die Ehefrau des angeklagten Bergkameners verweigerte als Angehörige die Aussage.

Ein trockener Kommentar des Richters brachte es auf den Punkt: „Es geht relativ munter durcheinander.“ Sicher sei, dass es zu einer Auseinandersetzung gekommen sei, vielleicht auch einer körperlichen. Aber es gebe einfach zu viele Widersprüche und der zweite Bruder fehle. „Da sind zu viele Lücken, die das Gericht mit Wahrscheinlichkeiten ausfüllen müsste.“

Was die Körperverletzungsvorwürfe betraf, sprach der Richter den Mann aus Bergkamener frei. Übrig blieb die versuchte Nötigung im Hinblick auf die Ansage, die Brüder sollten die Stadt verlassen. In dem Punkt hatte der Richter keine Zweifel an der Schuld des Angeklagten. Der 29-Jährige, der zuvor noch nicht in Erscheinung getreten war, wurde zu 750 Euro Geldstrafe verurteilt.

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