Unternehmen könnte Beschwerde einlegen
Streit bei Kaufland: Mitarbeiter erreichen einstweilige Verfügung
Wann kann die Stammbelegschaft der Kaufland-Filiale in Bergkamen-Mitte endlich wieder arbeiten? Das Dortmunder Arbeitsgericht hat am Montagabend den Weg für die geforderte qualifizierte Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich der Corona-Schutzmaßnahmen freigemacht. Aber: Kaufland kann noch Beschwerde einlegen.
Bergkamen - Der Streit um diese tiefergehende Beurteilung lähmt die Filiale seit Mai. Da hat der Betriebsrat sein „Ja“ zu den Personal-Einsatzplänen zurückgezogen. Seitdem muss Kaufland hier externes Personal einsetzen, die eigenen Mitarbeiter schmoren bei vollen Bezügen zu Hause.
Im Oktober wähnte sich der Betriebsrat mit seiner beharrlichen Forderung erstmals am Ziel. Eine Einigungsstelle gab Kaufland auf, eine qualifizierte Gefährdungsbeurteilung durchzuführen. Weil der Konzern jedoch weiter nicht dazu bereit war, verhandelte die 6. Kammer am Montag eine vom Betriebsrat geforderte einstweilige Verfügung gegen Kaufland.
Streit um Kaufland in Bergkamen-Mitte: Stundenlange Verhandlungen
Zuvor wollte Richter Thomas Wolkenhauer noch einmal alles unternehmen, um den Streit gütlich beizulegen. Doch obwohl beide Seiten stundenlang über einen Kompromiss verhandelten, kam es zu keiner Einigung.
Kaufland pochte zum Beispiel darauf, eine Gefährdungsbeurteilung nur mit den eigenen Mitarbeitern durchführen zu können. Als der Betriebsrat daraufhin signalisierte, die Personal-Einsatzpläne ab Januar wieder freizugeben und dies bis mindestens zum 30. September 2021 zu tun, hakte es aber an einem anderen Punkt.
Für den Betriebsrats-Anwalt Albrecht Seidel ist nämlich ein genauer Fahrplan hinsichtlich der Gefährdungsbeurteilung und der anschließenden Umsetzung der Corona-Schutzmaßnahmen unerlässlich. Kaufland konnte sich allerdings nur dazu durchringen, die Beurteilung bis Ende Januar zuzusagen und die Verhandlungen über die Umsetzung der Maßnahmen anschließend „so schnell wie möglich“ abzuschließen. Das genügte der Arbeitnehmerseite nicht. Anwalt Albrecht Seidel: „Ein Fahrplan sagt nicht nur, wann ein Zug abfährt, sondern auch, wann er ankommt.“
Kaufland-Streit in Bergkamen: Beschwerde vor dem Landesarbeitsgericht Hamm möglich
Damit waren alle Einigungsversuche gescheitert und es kam zum Erlass der einstweiligen Verfügung. Gegen diesen Beschluss kann Kaufland allerdings noch innerhalb eines Monats Beschwerde beim Landesarbeitsgericht einlegen. Grundsätzlich hätte dies jedoch keine aufschiebende Wirkung.
Kommende Woche stehen die Parteien übrigens wieder vor dem Richtertisch. Dann geht es um Kauflands Einspruch gegen den Einigungsspruch.