Zwei Jahre später – im Frühjahr 2019 – soll dann auch das Mädchen zum Opfer eines sexuellen Übergriffs des Angeklagten geworden sein. Den genauen Tag konnte die Schülerin im Rahmen ihrer polizeilichen Vernehmung nicht mehr nennen. An andere Details erinnerte sie sich dagegen noch sehr genau.
Bei der Polizei erzählte die Zeugin, dass sie erst zusammen mit ihrem „Opa“ in der Badewanne gewesen sei und sich später mit ihm zum Fernsehen auf das Bett gelegt habe. Dabei habe sie nur einen Bademantel getragen. Auf dem Bett soll der Bergkamener das Mädchen erst bedrängt, dann entkleidet und schließlich schwer sexuell missbraucht haben.
Während der Angeklagte den Übergriff auf den Jungen und den Besitz der Filmdatei zu Prozessbeginn einräumte, ließ er seinen Verteidiger Timo Meyer hinsichtlich des zweiten Vorwurfs erklären: „Diese Tat wird bestritten.“ Sollte es sich der Mann nicht noch einmal anders überlegen, werden die Richter keine andere Wahl haben, als das Mädchen als Zeugin zu vernehmen.
Üblicherweise wird in Missbrauchsverfahren alles unternommen, um eine Befragung von Kindern im Gerichtssaal zu vermeiden. Gelingt dies, können Angeklagte mit milderen Strafen rechnen. Gelingt dies nicht, fällt die Strafe im Falle eines Schuldspruchs umso härter aus.