Die früheren Fälle gab der Angeklagte damals zu. Er erklärte, die Sprechstundenhilfen hätten eine „sexuelle Atmosphäre“ in der Arztpraxis geschaffen. Während der damaligen Verhandlung beschrieben zwei Geschädigte ausführlich, was der Mediziner getan hatte. Und auch die Folgen dieser sexuellen Belästigung kamen zur Sprache. So erklärte eine der Betroffenen, dass das Ganze negative Auswirkungen auf die Beziehung zu ihrem Freund gehabt habe.
Eine dritte Arzthelferin gab im Zeugenstand hingegen an, nicht von ihrem Chef belästigt worden zu sein. Ein Video – aufgenommen von einer der beiden anderen Sprechstundenhilfen –, das eindeutig zeigte, dass der Mediziner ihr die Hand unter das Shirt geschoben hatte, widerlegte ihre Aussage allerdings.
Nun fand sich diese Arzthelferin selbst auf der Anklagebank des Amtsgerichts Kamen wieder. Falschaussage lautete der Vorwurf der Staatsanwaltschaft. Die 24-Jährige gab zu, damals gelogen zu haben. Auch sie sei belästigt worden. Es sei falsch verstandene Loyalität zu ihrem Arbeitgeber gewesen.
Ihr ehemaliger Chef habe sie damals vor dem Prozess mehrfach darüber ausgefragt, was sie denn sagen würde. Zu einer Falschaussage habe er sie allerdings nicht gezwungen, ließ die 24-Jährige wissen.
Für den Richter stand am Ende des Verhandlungstermins fest, dass sich die Angeklagte wegen einer Falschaussage schuldig gemacht hatte. Er verwarnte sie und erließ eine Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 35 Euro unter Vorbehalt, also auf Bewährung. Lässt sich die Frau innerhalb von zwei Jahren nach Rechtskraft der Entscheidung nichts mehr zuschulden kommen, muss sie die insgesamt 3150 Euro nicht zahlen.