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Rentner zeigt Falschparker wegen Nötigung an – vor Gericht muss er aber zurückrudern

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Von: Jana Peuckert

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Symbolbild Falschparker
Symbolbild © © Andreas Rother / Digitalfoto

Was ist da wirklich vorm Kiosk an der Schulstraße passiert? Vor Gericht kamen Zweifel auf, dass ein Falschparker einen schimpfenden Rentner anfahren wollte.

Bergkamen/Kamen – Bei einem Falschparker an der Schulstraße in Bergkamen soll ein Autofahrer auf einen 77-Jährigen zugefahren sein und ihn zum Sprung zur Seite genötigt haben. Im Amtsgericht Kamen stellte sich die Situation allerdings ganz anders dar.

Rentner zeigt Falschparker wegen Nötigung an – vor Gericht muss er aber zurückrudern

Ein 27 Jahre alter Mann will am 26. August vergangenen Jahres in einem Kiosk an der Schulstraße schnell ein Getränk kaufen. Dazu stellt er seinen Pkw verbotenerweise auf dem Gehweg ab. Ein 77-Jähriger kommt mit seiner Frau auf dem Weg entlang. Der Rentner ärgert sich über das Parkverhalten des Mannes und macht Fotos von insgesamt zwei Wagen, die unzulässig dort abgestellt sind. Als der 27-Jährige das sieht, verschwindet er.

Angeblich mit Sprung gerettet

Der Rentner gibt später bei der Polizei an, der Mann sei mit seinem Auto auf ihn zugefahren, um ihn umzufahren. Nur dank seiner schnellen Reaktion und eines Sprungs zur Seite habe er einen Unfall verhindern können. Aufgrund dieser Aussage kommt es zum Prozess im Amtsgericht Kamen. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten Nötigung vor. Er streitet ab, auf den Senior zugefahren zu sein. „Ich gebe zu, dass ich falsch geparkt habe. Aber ich wollte den Mann weder überfahren noch sonst was. Es war noch genug Platz. Er hätte nicht ausweichen müssen. Ich bin nur auf die Straße gefahren.“

Vor dem Richtertisch neue Version

Für das Gericht offenbar unerwartet, ändert der 77-Jährige im Zeugenstand seine damalige Aussage. War er sich bei der Polizei noch sicher, dass der Kamener absichtlich auf in zugesteuert hatte, gibt er nun an: „Er wollte mich nicht absichtlich über den Haufen fahren.“ Das ergibt sich auch anhand von Fotos, die einen klaren Radeinschlag des Wagens vom Angeklagten in Richtung Straße und nicht geradeaus auf den Rentner zu zeigten.

Dauernd Ärger auf dem Gehweg

Der 77-Jährige nutzt die Gelegenheit im Gericht, seinem Ärger über das ständige Falschparken an der Schulstraße Luft zu machen. Er erklärt, warum er überhaupt Fotos vom Angeklagten gemacht hatte: Immer wieder würden Kunden des Kiosks auf dem Gehweg parken. Dadurch sei seine Frau mit ihrem Rollator oft gezwungen, auf die Straße auszuweichen. Das könne doch nicht sein. „Ich bin inzwischen dazu übergegangen, Fotos zu machen und Ordnungswidrigkeitenanzeigen zu erstatten“, erklärt der Bergkamener.

Übrig bleibt ein Bußgeld

Da der Angeklagte keinen Vorsatz hatte, den Rentner umzufahren, entfällt auch der Vorwurf der Nötigung. Übrig bleibt allerdings die Ordnungswidrigkeit des falschen Parkens. Dafür muss der Kamener eine Geldbuße von 50 Euro zahlen.

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