Verhandlung vor dem Amtsgericht Kamen
Nach dem Konsolen-Spiel Kumpel verprügelt: 34-Jähriger muss Haftstrafe antreten
Bergkamen – Was als fröhlicher Männerabend mit Konsole-Spielen begonnen hatte, endete am frühen Morgen des 11. November 2019 in einer Wohnung in Bergkamen für einen der beiden Kumpel äußerst schmerzhaft. Nun gab's die Quittung für den Täter.
Der Täter traktierte sein Opfer mit Tritten und Schlägen, fand sich jetzt wegen Körperverletzung auf der Anklagebank des Amtsgerichts Kamen wieder – und kassierte eine empfindliche Strafe.
Da sein Kumpel betrunken gewesen sei, habe der sich irgendwann aufmüpfig verhalten, erklärte der Angeklagte. Daraufhin habe er seine Konsole genommen, um die Wohnung des Kumpels zu verlassen. Er habe weder geschlagen noch getreten, beteuerte der 34-Jährige.
Schädelprellung und Hämatom am Auge
Ein Attest sprach allerdings eine andere Sprache. Ein Arzt hatte bei dem Freund eine Schädelprellung sowie ein Hämatom am Auge festgestellt. Der 33-Jährige sagte im Zeugenstand aus, er habe dem Angeklagten die Tür öffnen wollen. Plötzlich habe ihm der Bergkamener von hinten einen Tritt gegen den Rücken verpasst. Er sei zu Boden gegangen. Das habe der Angeklagte ausgenutzt, und mindestens zehnmal mit der Faust auf ihn eingeschlagen und weiter getreten.
Am Tag zuvor Vater geworden
Die Lebensgefährtin des Geschädigten gab im Gericht an, einen Tag zuvor ein Kind vom 33-Jährigen zur Welt gebracht zu haben. Mitten in der Nacht habe sie eine Nachricht von ihrem Partner bekommen, dass dieser Hilfe bräuchte. Telefonisch erreichbar sei ihr Freund aber nicht gewesen. Aus Verzweiflung habe sie bei sämtlichen Freunden und Bekannten nachgefragt, um herauszubekommen, was geschehen war. Schließlich habe sie von einer Freundin Fotos mit den Verletzungen des Geschädigten zugeschickt bekommen. Daraufhin habe sie ihren Freund dazu gebracht, Anzeige zu erstatten.
Mit elf Vorstrafen im Gepäck sah der Richter am Ende keinen Platz mehr für Geld- oder Bewährungsstrafe. Und so verurteilte er den Bergkamener zu acht Monaten Haft. Der Angeklagte kündigte Berufung an.