Die Vorstrafen würden durchaus eine Freiheitsstrafe rechtfertigen, erklärte der Richter. Dennoch entschied er sich für eine Geldstrafe von 900 Euro und eine Fahrerlaubnissperre von sechs Monaten. Die letzte Tat sei lange her, sagte der Richter, und er glaube dem Angeklagten, dass es sich um einen Ausrutscher gehandelt habe.