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Mit 2,27 Promille im Sattel: Teure Lektion für 57-jährigen Party-Gänger

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Von: Jana Peuckert

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Er habe Bier und Schnaps getrunken, gab der Angeklagte an.
Er habe Bier und Schnaps getrunken, gab der Angeklagte an. © Patrick Pleul, dpa

Ob mit dem Auto oder mit dem Fahrrad: Wer unter Alkoholeinfluss fährt und erwischt wird, muss mit einer Strafe rechnen. Das hat auch ein 57 Jahre alter Mann aus Bergkamen gelernt. Für ihn war das darüber hinaus eine teure Lektion.

Bergkamen – Am Abend des 28. Januar beobachten Zeugen, wie der Mann an der Heinrichstraße in Bergkamen versucht, mit dem Fahrrad zu fahren. Schnell wird deutlich, dass der 57-Jährige betrunken ist. Der erste Aufstiegsversuch auf Rad scheitert. Erst beim zweiten Anlauf kommt er in den Sattel und setzt sich wackelnd in Bewegung. Die Beobachter alarmieren die Polizei, die den Bergkamener kurz darauf mit 2,27 Promille Blutalkohol aufgreift.

Nicht das erste Mal

In seinem Prozess im Amtsgericht Kamen erklärt der wegen Trunkenheitsfahrt Angeklagte dazu, den Geburtstag eines Kollegen gefeiert zu haben. Er habe Bier und Schnaps getrunken.

Bereits 2013 und 2020 war der Bergkamener wegen Alkohol am Steuer verurteilt worden. Dieses Mal gibt es 900 Euro Strafe und fünf Monate Fahrverbot. „Alles, was sich von alleine bewegt, da müssen Sie die Finger von lassen: kein Mofa, kein Roller, kein E-Scooter“, erläutert der Richter die Bedeutung des Fahrverbots. Der Angeklagte zeigt sich einverstanden mit dem Urteil.

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