Bergkamen – Der Baubeginn der L821n könnte noch mal aufgeschoben werden. Dazu könnte ein Antrag der Mehrheitsfraktion im Stadtrat führen.
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Bergkamen hat einen Antrag an die Verwaltung gestellt, die noch offenen Fragen zu klären und einen Appell ans Land zu übermitteln: Sollte der Planfeststellungsbeschluss vor allem im Hinblick auf die Entwässerung nicht ausreichend sein, sollten der Baubeginn und die damit verbundenen vorbereitenden Maßnahmen so lange ausgesetzt werden, bis alle Punkte genehmigungsrechtlich einwandfrei entschieden seien.
Über diesen Antrag der Mehrheitsfraktion im Rat der Stadt Bergkamen kann erst in der kommenden Woche (Donnerstag, 21. Februar, 17.15 Uhr) abgestimmt werden. Dann könnten die notwendigen Rodungsarbeiten für den ersten Bauabschnittes an der Lünener Straße schon in vollem Gang sein. Straßen.NRW will die Arbeiten vor den Rodungsverbot ab 1. März erledigen. Daher hat die SPD-Fraktion den Antrag auch bereits in Kopie an das zuständige Landesministerium, an Straßen.NRW und an die Bezirksregierung Arnsberg verschickt.
„Die Frage der Entwässerung ist durch die Bürgerinitiative aufgekommen“, erklärte Fraktionsvorsitzender Bernd Schäfer, dass man sich in der Klausurtagung am Freitag nochmals intensiv mit der L821n befasst und noch einige offene Fragen gefunden habe.
Zum Beispiel: „Gibt es trotz eindeutiger Rechtslage aktuell zusätzlichen Klärungsbedarf zwischen Straßen.NRW, dem Kreis Unna als Untere Wasserbehörde, der Bezirksregierung Arnsberg als Obere Wasserbehörde und dem Lippeverband, da technische Vorkehrungen vom Planfeststellungsbeschluss abweichen oder zusätzlich vorgesehen werden?“ Und falls diese Frage mit Ja beantwortet werden könnte: „Welche Genehmigungsverfahren sind dazu notwendig und wann können diese voraussichtlich abgeschlossen werden?“
Die SPD zweifelt zwar nach der richterlichen Überprüfung aufgrund einer Klage nicht am Baurecht für die Straße, „aber der Starkregen und das ausgewiesene Hochwasserschutzgebiet kamen erst später. Wir wollen, dass auch dieser Part dann rechtlich genau geklärt ist“, sagt Schäfer. Nur so, heißt es im Antrag, könne „die notwendige Transparenz für alle Beteiligten gewährleistet bleiben.“
Bis diese Klärung erfolgt sei, so Schäfer, sollten alle vorbereitenden Maßnahmen ausgesetzt werden. „Sollte es Hinderungsgründe geben, müssen die geklärt werden, bevor man tätig wird.“ Mit dem ersten Bauabschnitt der Straße schon zu beginnen, das lehnt die SPD ab.