Doch dazu kam es nicht. Am zweiten Verhandlungstag sprach der Richter im Rahmen einer vorläufigen Würdigung ein offenes Wort, verwies auf eine schwierige Beweislage. Unter diesen Umständen sei sicherlich eine weitere längere Beweisaufnahme inklusive eines Stimmgutachtens notwendig. Er stellte dem Angeklagten bei einer geständigen Einlassung eine Bewährungsstrafe in Aussicht.
Diesem Hinweis folgte ein kurzes Vier-Augen-Gespräch zwischen dem 36-Jährigen und seinem Verteidiger. Danach legte er ein vollumfängliches Geständnis ab. Die Beteiligung an den gewerbsmäßigen Diebstählen begründete er damit, damals Geld benötigt zu haben. Pro Tat habe er zwischen 150 und 200 Euro erhalten. Auch packte ihn zum Schluss offenbar die Reue: „Ich entschuldige mich für alles, was passiert ist.“
Das – wenn auch späte – Geständnis, welches das Verfahren sicherlich massiv verkürzte, der überschaubare Erlös und der Umstand, dass er die vergangenen Monate in Untersuchungshaft verbrachte, wirkten sich zugunsten des 36-Jährigen aus. Deutlich gegen ihn sprachen die Vielzahl der Taten, der lange Zeitraum, die unter Beweis gestellte kriminelle Energie und nicht zuletzt die zum Teil erheblichen Sachschäden und Unannehmlichkeiten für die Betroffenen. Wegen zehn vollendeten und zwei versuchten Diebstählen wurde er zu 18 Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Diese Entscheidung wurde umgehend rechtskräftig.