Eine ältere Vorstrafe wegen fahrlässigen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz und Fahrens ohne Fahrerlaubnis berücksichtigte das Schöffengericht bei der Urteilsfindung nur am Rande. Die Taten ließen nicht auf hohe Kriminalität schließen, so der Richter. Der Angeklagte habe Geldnot gehabt und sei das Risiko für seine Kinder eingegangen. Hätten die Kabel nicht bereits abmontiert irgendwo herumgelegen, hätte der Bergkamener sie auch nicht an sich genommen, ist sich der Richter sicher.
Das bestätigte der Angeklagte. Nichtsdestotrotz hat sich der Mann wegen Hehlerei strafbar gemacht. Dafür erklärte ihn das Schöffengericht für schuldig, verwarnte den 43-Jährigen und erließ eine Geldstrafe von 3600 Euro unter Vorbehalt, also auf Bewährung. Führt sich der Angeklagte im Laufe des kommenden Jahres straffrei und meldet jeden Wohnsitzwechsel sofort dem Amtsgericht, wird die Strafe erlassen. Den Wertersatz von 903,20 Euro muss der Bergkamener allerdings erstatten.