Wie zuvor die Stadtverwaltung mit dem Vorstoß der Grünen im Bergkamener Umweltausschuss ist nun auch Landrat Mario Löhr mit seinem Haus durch einstimmigen Kreistagsbeschluss am Dienstag in die Pflicht genommen. Er soll das Tauziehen um Zuständigkeiten und Kostenübernahme mit Straßen.NRW als Bauherr und Verursacher der veränderten massiven Amphibienwanderung im Umfeld der L821n beenden und mit Sicherungsmaßnahmen in Vorleistung treten, damit keine Tiere unter die Räder kommen.
Seit Herbst 2021 weisen die ehrenamtlichen Betreuer der Krötenschutzzäune an der K16 darauf hin, dass der Bau der L821n die Wanderung verändert und eine große, in der Umweltprüfung übersehene Population von geschützten Kammmolchen aufgescheucht hat. Die Amphibienschutzgruppe hat aber nicht die Ressourcen, über die Krötensaison hinaus die länger währende Hin- und Rückwanderung der Kammmolche zu sichern.
Während der Landesbetrieb sein Projekt für etwa eine Million Euro mit Amphibienbarrieren und -tunneln nachrüsten musste und verpflichtet wurde, am Schwanenweiher südlich der K16 ein Ersatzbiotop zu schaffen, streiten sich Kreis und Land ab der Ollenhauer-Straße darüber, wie und vom wem eine Dauerlösung neben dem L821n-Kreisel an der Kreisstraße geschaffen wird.
Trotz unterschiedlicher Auffassungen in Umweltfragen einte die Fraktionen nun der Wille, das leidige Thema abzuräumen und die Ehrenamtler nicht länger im Regen stehen zu lassen.
Dafür habe sich die Kreisverwaltung schon aufgemacht, berichtete Dezernent Ludwig-Holzbeck. „Wir prüfen, was an der K16 nötig ist, auch um den Krötenzaun der Amphibiengruppe zu ersetzen, und wie wir Maßnahmen vorfinanzieren und uns das Geld wiederholen.“ Straßen.NRW habe angekündigt, das geforderte Biotop zum Herbst zu bauen. Klarheit verspreche zudem, dass der Landesbetrieb dabei sei, alle beteiligten Instanzen zügig zu einem Gespräch einzuladen.
In diesem Zusammenhang wird auch über den Vorschlag zu reden sein, auch auf der Nordseite der K16 vor der Halde ein neues Laichgewässer zu schaffen, weil sich die von der Stadt aus der Wasserstadt auf den Hügel umgesiedelte Kreuzkröte – auch eine Rote-Liste-Art – dort nicht hält. Die Tümpel trocknen aus, das hat eine Wanderung zum Schwanenweiher ausgelöst und die Probleme an der Kreisstraße erhöht. Dort kontrolliert das Kreis-Umweltamt in einem Monitoring, ob die Umsiedlung Erfolg hat.
„Ich finde das alles gar nicht lustig“, schimpfte Bernhard Kühnapfel, Grünen-Vertreter und als Biologe und Gutachter vom Fach, als im Kreistag hier und da amüsiertes Gelächter aufkam. „Diese Arten sind durch das Bundesnaturschutzgesetz geschützt. Es ist verboten, sie zu töten oder zu gefährden. Was wir hier erleben, ist laufender Rechtsbruch. Das muss ein Ende haben.“
„Ein Desaster“ stimmte Norbert Enters für die SPD zu. Aber es sei auch Pflicht des Landes, hier Recht und Gesetz zu achten. Daran sollten die Grünen Oliver Krischer, Verkehrsminister ihrer Partei, aber auch mal erinnern. Katja Wohlgemuth (Linke) regte an, den Bauhof einzusetzen, um die Krötensammler zu entlasten. Michael Klostermann (FDP) mahnte, die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen zu beachten. Unter diesem Aspekt forderte Marco Pufke für die CDU, eine Sperrung der Hauptverkehrsachse zur Wanderungszeit auf jeden Fall auszuschließen.