Sein Mandant, so betonte der Anwalt, sei sehr aufgeregt. „Die Vorwürfe stimmen“, erklärte der Jurist. Der Angeklagte habe im Internet gesurft, habe solche Seiten gefunden, vielleicht auch gesucht. Er habe sich die Inhalte angeguckt, einen Teil gespeichert, einen Teil gelöscht. „Dass das strafbar ist“, begann der Verteidiger – und der Angeklagte beendete seinen Satz: „Das ist mir bewusst.“
Der Bergkamener, so gab sein Rechtsanwalt an, habe sich zwischenzeitlich Hilfe gesucht, habe therapeutische Gespräche in Anspruch genommen. Diese Therapie habe er abgeschlossen. Der Therapeut, das belegte ein entsprechendes Schreiben, vertrat die Auffassung, dass es der 33-Jährige verstanden habe und er keine Behandlung mehr benötige. Sie hätten sich mit den Hintergründen und der Tatmotivation befasst, hätten die damalige Situation und die Zukunft erörtert.
Darüber hinaus wies der Verteidiger darauf hin, dass sein schlechtes Gewissen den Bergkamener – ohne Wissen des Anwalts – animiert habe, nach der Durchsuchung nun einen Verein gegen sexuelle Gewalt an Kindern mit 100 Euro pro Monat zu unterstützen. Richter Jörg Hüchtmann hakte ein: „Der Angeklagte besitzt augenscheinlich Unrechts- und Problemeinsicht.“ Das bestätigte der.
Das, was Hüchtmann als makelloses Nachtatverhalten bezeichnete, ein frühes Geständnis und das leere Strafregister standen der Vielzahl der Dateien und der Massivität des abgebildeten Missbrauchs gegenüber. Für den Mann aus Bergkamen endete die Verhandlung mit einem Jahr und vier Monaten Haft auf Bewährung und 1000 Euro Geldbuße, die an eine gemeinnützige Einrichtung gehen soll.