Prozess gegen Mann aus Bergkamen
Plädoyers: Keine ausreichenden Beweise für Vergewaltigung in Rünthe
Der Prozess gegen den mutmaßlichen Vergewaltiger von zwei Frauen in Kamen und Bergkamen ist auf die Zielgerade eingebogen. Die Anträge von Staatsanwaltschaft und Verteidigung in den Plädoyers hätten unterschiedlicher kaum ausfallen können.
Dortmund/Bergkamen - Lediglich in einem Punkt waren sich Anklägerin Alina Hildesheim und Verteidiger Marco Ostmeyer einig: Die angebliche Vergewaltigung einer 21-jährigen Bekannten in einer Grünanlage nahe der Erlentiefenstraße in Rünthe kann dem Angeklagten nicht nachgewiesen werden.
Die junge Frau hatte in ihrer Zeugenaussage Angaben gemacht, die sich nach der Vernehmung mehrerer weiterer Zeugen nicht aufrechterhalten lassen können. „Sie hat gelogen – mehrmals und bewusst“, formulierte es Verteidiger Ostmeyer.
Haftstrafe für zweite Tat gefordert
Während in diesem Fall also beide Seiten auf Freispruch plädierten, lagen sie in ihren Bewertungen der anderen angeklagten Tat weit auseinander. Staatsanwältin Hildesheim ist überzeugt, dass der Angeklagte die damals 15-jährige Schülerin nach ihrem Kennenlernen im Ostpark in eine Grünanlage lockte und dort vergewaltigte. Angesichts der gravierenden einschlägigen Vorstrafen des 26-Jährigen beantragte Hildesheim für diese Tat sieben Jahre und sechs Monate Haft. Immerhin könne dem Angeklagten jedoch die Anordnung der Sicherungsverwahrung erspart bleiben, so Hildesheim.
Verteidiger Ostmeyer ging auch mit dieser Zeugin hart ins Gericht. „Sie hat sicherlich keine bewusste Falschaussage gemacht, um sich an meinem Mandanten zu rächen oder so“, sagte der Anwalt. Er mutmaßt aber: „Es ging ihr um Aufmerksamkeit.“ Die 15-Jährige habe nach dem eigentlich freiwilligen sexuellen Kontakt mit dem Angeklagten die Vergewaltigungsvorwürfe in die Welt gesetzt, um einmal im Mittelpunkt zu stehen.
Urteil in wenigen Wochen
Die Zeugin habe in mehreren Vernehmungen unterschiedliche Angaben gemacht und das Tatgeschehen nicht immer gleichermaßen geschildert. „Auf so eine Aussage kann man keine Verurteilung stützen, erst recht nicht eine so harte“, sagte Ostmeyer. Das Urteil soll am 23. November verkündet werden. Zuvor hat der Angeklagte aber noch die Möglichkeit, selbst etwas zu den Vorwürfen zu sagen.