Seine mutmaßliche Beteiligung brachte den 36-Jährigen, der mittlerweile in U-Haft sitzt, in Unna auf die Anklagebank. Dort übernahm sein Verteidiger das Reden. Der bemängelte zum einen, dass weitere Feststellungen unter anderem im Hinblick auf Bezifferung von Schäden erforderlich seien und zielte offen, im Falle einer Verurteilung, auf eine Bewährungsstrafe ab. Doch die sah die Vertreterin der Staatsanwaltschaft beim besten Willen nicht. Sie verwies auf eine hohe kriminelle Energie.
Das Verfahren wurde ausgesetzt und wird demnächst neu verhandelt – vermutlich mit weiteren Erkenntnissen. Bis dahin bleibt der schweigende Angeklagte in U-Haft. Der Grund: Fluchtgefahr.