Der Alkohol floss am Abend des 12. März auf der Feier in Selm reichlich und ließ den Mann mutmaßlich alle Hemmungen verlieren. Als sich die junge Frau aus Bergkamen, die ebenfalls alkoholisiert war, im Bad auf den Boden legte, um sich etwas auszuruhen, kam er laut Anklage hinzu, schloss die Tür, wurde zudringlich und musste von einem Zeugen weggezogen werden. Der Partynacht folgte zunächst eine Strafanzeige wegen sexueller Belästigung und etwas später wurde dem 25-Jährigen ein Strafbefehl mit 120 Tagessätzen à 20 Euro Geldstrafe zugestellt. Gegen diese 2400 Euro Geldstrafe legte er sofort Einspruch ein.
Dem Einspruch folgte nun eine Verhandlung vor dem Amtsgericht Lünen. Dort betonte der Verteidiger des jungen Mannes zunächst, dass sich sein Mandant nicht erinnern könne, weil er alkoholisiert gewesen sei. „Er schließt es aber nicht aus“, bekundete der Anwalt im nächsten Atemzug. Der Angeklagte selbst betonte, dass er nur noch wisse, dass er auf der Party gewesen sei. Irgendwann habe er den Filmriss gehabt, den er, der etwa 1,2 Promille im Blut hatte, sich selbst nicht erklären könne. Davon, dass er vielleicht noch etwas anderes als Alkohol konsumiert habe, wisse er zumindest nichts.
Was den Übergriff betraf, erklärte er: „Ich kann es mir beim besten Willen nicht vorstellen.“ Er sei an sich kein Mensch, der Frauen schlecht behandele. Aber, wie vom Verteidiger bereits gesagt, ausschließen könne er es auch nicht. Er könne sich vorstellen, mit der jungen Frau an dem Abend ein „Techtelmechtel“ gehabt zu haben. Zumal sie sich ja auch vorher mal näher gekommen seien.
Sein Anwalt versicherte darüber hinaus, dass sie der betroffenen Bergkamenerin gerne die Aussage ersparen würden. Und, er offenbarte einen wesentlichen Grund für den Einspruch gegen den Strafbefehl. Sein Mandant befürchte, dass der seine beruflichen Perspektiven beeinträchtigen könne. Er regte die Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldauflage an.
Das lehnte die Vertreterin der Anklage ab und betonte, dass das der Sache nicht gerecht würde. Der 25-Jährige beschränkte den Einspruch daraufhin auf die Frage der Strafhöhe und trat dem Vorwurf damit nicht mehr entgegen. Das zahlte sich aus, zumal die junge Frau ungehört entlassen werden konnte. Der Mann wurde nunmehr zu 90 Tagessätzen à 15 Euro, also 1350 Euro Geldstrafe verurteilt.