Bergkamenerin muss 1200 Euro zahlen für mehrfachen Betrug bei Ebay
Bergkamen/Kamen – Es waren einfach zu viele belastende Punkte, die gegen eine Angeklagte aus Bergkamen sprachen: Trotz Beteuerungen, sie habe nicht mit betrügerischer Absicht gehandelt, verurteilte das Amtsgericht Kamen die 57-jährige Hausfrau wegen fünffachen Betruges zu 1200 Euro Geldstrafe.
Die Angeklagte hatte im November vergangenen Jahres fünf Anzeigen bei Ebay-Kleinanzeigen laufen und Bettwäsche, Besteck sowie Kleidung zum Kauf angeboten. Insgesamt flossen 134,90 Euro auf das Konto der Bergkamenerin. Ware gab es dafür keine.
Die Angeklagte erklärte in ihrer Einlassung, sie habe beim täglichen Gassigehen mit ihren Hunden zwei 16 und 17 Jahre alte Jungen kennengelernt. Im Laufe eines Jahres sei das Verhältnis vertrauter geworden. Die beiden hätten ihr als Alleinstehende mit den Tieren und beim Umzug geholfen. Deshalb sei sie auch nicht misstrauisch geworden, als sie ihr angeboten hätten, die fünf Pakete für die Ebay-Kunden zur Post zu bringen: „Ich hab den Jungs vertraut.“
Dubiose Bekannte haben angeblich Paketversand übernommen
Für sie sei die Sache mit Übergabe der Pakete an die zwei erledigt gewesen. Erst mit Erhalt der Betrugsanzeige habe sie gemerkt, dass sie sich diesbezüglich getäuscht hätte. Daten zu den Jungen konnte die Frau nicht liefern. Sie gab an, lediglich die Vornamen zu kennen.
Der Richter hegte große Zweifel an der Richtigkeit dieser Darstellung. Der Grund ergab sich aus der Akte. Die enthielt Chatverläufe zwischen der Angeklagten und den Käufern. Eine Käuferin fragte nach der Größe der angebotenen Pullover. Die Angeklagte gab XXL an. Als die Käuferin daraufhin meinte, sie bräuchte XXXL korrigierte sich die Angeklagte und erklärte, sich geirrt zu haben und, dass es genau die gesuchte Größe sei.
Falsche Angaben über die Ware gegenüber Kunden
Ein anderes Mal erwähnte sie, dass sie die Bettwäsche verkaufe, weil ihr Mann sie sonst entsorgen würde. Es gab zu der Zeit aber gar keinen Mann im Leben der Bergkamenerin. In einem dritten Chat gab sie an, 70 Jahre alt zu sein, und kein Foto schicken zu können, da sie sich mit der Technik nicht auskenne.
Alle Chats glichen sich darin, dass die Angeklagte den zuvor rege geführten Kontakt mit den Käufern nach Eingang der Zahlung abrupt abbrach. Sendungsnachweise konnte sie dem Gericht auch nicht vorlegen.
„Die Angeklagte lügt“, brachte es der Vertreter der Staatsanwaltschaft auf den Punkt. Sie habe ihr Hartz IV aufbessern wollen, war sich der Richter in seiner Urteilsbegründung sicher. Auch verdächtig: Die Frau hatte in einem früheren, gleichgelagerten Verfahren behauptet, das Paket einer Bekannten gegeben zu haben.