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GSW bitten um Geduld: Abschläge müssen auf Entlastungspaket neu abgestimmt werden

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Der Gaspreis der GSW liegt unter der Fördergrenze. Da greift die Entlastung nicht.
Der Gaspreis der GSW liegt unter der Fördergrenze. Da greift die Entlastung nicht. © Patrick Pleul

Es ist dieser Tage nicht so einfach mit den Energiepreisen und der Abrechnung darüber. Die GSW müssen wegen der Entlastung vom Bund noch mal ran und bitten um etwas Geduld.

Bönen – Nach Versand der Jahresendabrechnungen für 2022 bitten die Gemeinschaftsstadtwerke (GSW) Kamen, Bönen, Bergkamen ihre Kunden um etwas Geduld bei den nächsten Schritten. Mit dieser Post wurden zwar auch die vorläufigen neuen Abschläge mitgeteilt. Darin sind allerdings noch nicht die Energiepreisbremsen berücksichtigt, die von der Bundesregierung als Entlastungspaket beschlossen wurden.

Es wird mit Hochdruck gerechnet

Denn die Abwicklung der Preisbremsen sowie die damit verbundenen, individuellen monatlichen Abschläge müsse noch errechnet werden, erläutern die GSW. Ihre Verantwortlichen arbeiteten derzeit mit Hochdruck daran, die neuen Abschläge, die auch die staatlichen Preisbremsen für Strom und/oder Fernwärme berücksichtigen, zu ermitteln.

Grundlagen verändert - Dienstleister im Stress

„Leider kommt es in dem sehr komplexen Prozess zu Verzögerungen. Wir bedauern das sehr. Wir bitten bei unseren Kundinnen und Kunden um Verständnis und noch um etwas Geduld, bis die neuen Abschläge bekannt sind“, erklärt dazu Thorsten Siegert, Leiter der GSW-Kundenbetreuung. Zum einen sei die zunächst vorgegebene Berechnungsgrundlage der Bundesregierung umfangreich überarbeitet worden. Zum anderen dauere der Umsetzungsprozess der IT-Dienstleister zur Abwicklung der Preisbremsen für die Energieversorger deutschlandweit länger als vorgesehen. So könnten auch die GSW die Vorgabe, ihren Kunden die neuen Abschläge bis zum 1. März mitzuteilen, nicht halten. Im Laufe des Monates März sollen die Kunden das entscheidende Schreiben aber in ihrem Briefkasten finden.

Zusage: Jeder Cent kommt an

Darin seien dann die neuen Abschläge unter Berücksichtigung der Preisbremsen zu finden. Diese gälten ab dem 1. April sowie rückwirkend für die Monate Januar, Februar und März. „Auch wenn die Mitteilungen verspätet zugestellt werden, geht niemandem die staatliche Hilfe verloren. Die Entlastungen durch die Preisbremsen werden rückwirkend gutgeschrieben“, betont Siegert.

Guthaben werden verrechnet

Für den Monat März gelte zunächst der vorläufige Abschlag, der im Zuge der Jahresrechnung im Februar mitgeteilt wurde. Sollten Kunden da über ein Guthaben verfügen, werde dieses mit dem Abschlag im März verrechnet. Sollte es darüber hinaus noch ein Guthaben geben, wollen die Stadtwerke eine Auszahlung dieses Guthabens zum 1. März veranlassen. Der Eingang beim Kunden hänge von der Banklaufzeit ab.

Wer überweist, muss selber rechnen

Wer nicht per Lastschriftverfahren zahlt, sondern selbst überweist, muss selber rechnen: Also den Abschlag für März vom Guthaben abziehen und überweisen, was noch fällig ist. Für April wird der neue Abschlag fällig, gegebenenfalls bereinigt um das restliche Guthaben.

Beim Gas kein Anspruch

Zur Erinnerung: Für Gas zahlen GSW-Kunden weniger als der Bund für den Zuschuss voraussetzt. Das gilt in Bergkamen auch für die Fernwärme. Beim Strom zahlen Verbraucher für 80 Prozent der Jahresmenge maximal 40 Cent pro Kilowattstunde. Die GSW haben ein Call-Center mit mehr Personal eingerichtet, Tel. 02307/978-2222. Mehr auf gsw-kamen.de/unsereenergie.

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