Ob absichtlich oder aus Panik, jedenfalls fährt der Wagen in eine Sackgasse und damit in die Falle. Denn: Der Verfolger stellt sich in den Weg und verständigt seine Kollegen. Es ergeht Anzeige wegen Betruges. Der Fall landet im Amtsgericht Kamen.
Dort geht der Richter bis zum Beginn der Verhandlung davon aus, dass der Angeklagte vorgegeben hatte, taubstumm zu sein, und deshalb finanzielle Hilfe benötige.
Nachdem der mutmaßliche Bettler nicht zum Gerichtstermin erscheint, befragt der Vorsitzende den als Zeugen geladenen Polizisten rein informatorisch. Dieser gibt an, nicht zu wissen, was auf dem Pappschild geschrieben stand. Er gehe aber davon aus, dass es sich um die Angabe, der Mann sei taubstumm, handelte. Das sei in der Gegend öfter der Fall.
Das Gericht beschließt, die Verhandlung auszusetzen. Vor einem neuen Termin soll dem Angeklagten eine Einstellung angeboten werden. Da der Mann dem Vorwurf des Betruges damit nicht entgegentreten würde, ist seine Zustimmung erforderlich. Lehnt er eine Einstellung ab, gibt es einen neuen Termin.